Duisburg. Wegen Vergewaltigung einer 18-Jährigen stand ein Duisburger (53) vor Gericht. Nach zwei Verhandlungstagen fiel das Urteil und Zweifel bleiben.

Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen hatte die Anklage einem 53 Jahre alten Duisburger vorgeworfen. Am 23. August 2020 soll er in seiner Wohnung in Wanheimerort eine unter Alkoholeinfluss auf der Wohnzimmercouch schlafende 18-Jährige missbraucht haben. Der Angeklagte beteuerte in dem zweitägigen Prozess bis zuletzt seine Unschuld. Das war aber nicht der Grund dafür, dass das Schöffengericht ihn freisprach.

Der 53-Jährige hatte behauptet, er habe das Mädchen zusammen mit seiner aus einer früheren Beziehung stammenden „Ziehtochter“ von einer Party abgeholt. Die beiden Mädchen übernachteten im Wohnzimmer auf der großen Couch. Tatsächlich sei es zum Sex mit der 18-Jährigen gekommen, gab der Angeklagte zu. Allerdings habe die sich ihm im Badezimmer angenähert. Schon wegen des Altersunterschiedes sei das ein Fehler gewesen.

Duisburgerin sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus

Der Teenager hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Aus der Urteilsbegründung wurde allerdings klar, dass die junge Frau ihre Anschuldigungen wiederholt hatte. Sie sei erwacht, als der Angeklagte am frühen Morgen auf ihr lag.

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„Dabei hat sich die Zeugin auch nicht in Widersprüche verwickelt“, erklärte der Vorsitzende. Doch etwas anderes hatte das Gericht gestört: „Sie hat seltsam wenig Details berichtet und auch auf Nachfrage nicht mehr beantworten können. So fehlte uns die Grundlage, um zu beurteilen, ob es sich wirklich um erlebtes Geschehen handelte.“

Gericht kam zu keiner sicheren Schuldfeststellung

Seltsam blieb zudem, dass die junge Frau, die nur wenige Stunden nach dem Vorfall von der Polizei befragt wurde und dort völlig klare Schilderungen abgab, so betrunken gewesen sein soll, dass sie die Tat erst bemerkte, als sie schon in vollem Gange war. Und noch etwas machte das Schöffengericht stutzig: „Die Freundin soll nur wenige Zentimeter entfernt auf derselben Couch geschlafen haben. Doch sie hat von einer Vergewaltigung nichts bemerkt“, fasste der Richter zusammen.

Niemand wollte behaupten, dass die Hauptbelastungszeugin lüge, stellte der Vorsitzende klar. „Aber wir kommen einfach nicht zu der für eine Verurteilung nötigen sicheren Überzeugung von der Schuld des Angeklagten.“