Duisburg. In einem Café am Duisburger Sonnenwall sprühte ein 41-Jähriger mit Pfefferspray. Das sagten die Beteiligten zum Ende des Prozesses.
Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung wurde einem 41-Jährigen aus der Duisburger Innenstadt vorgeworfen. Er soll in Textnachrichten seine Schwester bedroht und beleidigt haben. Aus Wut über nächtliche Ruhestörung soll er außerdem den Wirt und die Gäste einer Kaffeestube am Sonnenwall mit Pfefferspray besprüht haben. Von all dem blieb am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz nicht viel über.
Der Angeklagte hatte bereits zu Beginn des Prozesses alle Taten gestanden und sich entschuldigt, auch wenn er sich nicht mehr an alles erinnerte. Der Alkohol sei sein Hauptproblem, so der 41-Jährige. „Inzwischen habe ich das erkannt.“ Er hat bereits die Hälfte einer stationären Therapie hinter sich, will noch eine ambulante Behandlung anschließen. „Da fehlt mir nur noch die Kostenzusage der Krankenkasse.“
Schwester bestand nicht mehr auf Bestrafung eines Duisburgers (41)
Seine Schwester gab zwar zu, dass sie über die Drohungen des Mannes besorgt gewesen sei, zumal sie sich nicht nur gegen sie, sondern gegen ihre gesamte Familie richteten. An einer Bestrafung war sie aber nicht mehr interessiert: „Mir ist nur wichtig, dass er nicht mehr trinkt.“ Auch einer der Gäste der Kaffeestube trug dem Angeklagten seine Tat nicht nach.
Vor diesem Hintergrund war schon am ersten Verhandlungstag über eine Einstellung des Verfahrens nachgedacht worden. Doch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hatte auch noch darauf bestanden, den Wirt der Kaffeestube zu hören. Der 53-Jährige entschuldigte sich dafür, den ersten Termin verschlafen zu haben. Er berichtete, dass der Angeklagte sich am Tatabend mächtig aufgeregt habe. „Er hat herumgeschrien. Aber er war auch ziemlich betrunken.“
Gastwirt nahm den Vorfall gelassen
Dann habe der 41-Jährige aus einer Entfernung von vielleicht zehn Metern Pfefferspray gesprüht. „Das war kein direkter Angriff. Nur weil der Wind ungünstig stand, haben ein paar Leute was abgekriegt.“ Er habe sich die Augen ausgespült. „Nach zehn Minuten war wieder alles gut. Aber irgendwer hatte schon die Polizei gerufen“, sagte der Zeuge. Die freundliche Begegnung der beiden Männer vor Verhandlungsbeginn auf dem Gerichtsflur hatte die Strafrichterin schon davon überzeugt, dass man sich hier um den Rechtsfrieden keine Gedanken mehr machen müsse.
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Die Juristen zogen Bilanz: Bedrohung und Beleidigung sind Antragsdelikte. Doch die Schwester des Angeklagten hatte erklärt, an einer Bestrafung nicht mehr interessiert zu sein. Und die gefährliche Körperverletzung war allenfalls eine fahrlässige gewesen. Das Verfahren wurde eingestellt.