Duisburg. Ein 41-Jähriger hat Menschen in einem Café am Duisburger Sonnenwall mit einem Pfefferspray angegriffen. So äußerte er sich vor Gericht.
Wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung steht ein 41-jähriger aus der Duisburger Innenstadt vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Der Mann soll sich so über den Lärm geärgert haben, den Gäste eines gastronomischen Betriebes am Sonnenwall auch zu vorgerückter Stunde gemacht haben sollen, dass er Beleidigungen ausstieß und schließlich zum Pfefferspray griff.
Auch gegenüber der eigenen Schwester soll der 41-Jährige in Textnachrichten gefährlich klingende Drohungen ausgesprochen haben. Die Anklage geht allerdings davon aus, dass der 41-Jährige nur eingeschränkt schuldfähig war: Bei dem Vorfall am Café hatte er fast drei Promille Alkohol im Blut.
Angeklagter aus Duisburg erinnert sich nicht an alles, bedauert es aber
Der Angeklagte erinnerte sich vor der Strafrichterin nicht mehr an alles. Nur noch daran, dass er sich am Tatabend schon einmal über den Lärm beschwert hatte, der ihn nicht schlafen ließ. „Ich bin erst mal mit dem Hund Gassi gegangen. Als ich zurück kam, war es immer noch so laut.“ Da habe er wohl ein bisschen herumgeschrien. „Plötzlich standen drei Gäste auf und kamen auf mich zu. Da habe ich, wohl aus Angst, das Spray gezogen und ungezielt gesprüht.“
Auch bei den Textnachrichten an seine Schwester, in denen er sie und ihre Familie mit dem Tode bedrohte, sei er so betrunken gewesen, dass er erst am nächsten Morgen registrierte, was er nachts alles geschrieben hatte. „Ich habe mich schon mehrfach dafür entschuldigt.“ Offenbar erfolgreich. Denn die Zeugin äußerte deutlich, dass sie an einer Bestrafung nicht mehr interessiert sei. „Ich will nur, dass er nie mehr trinkt.“
Anklagevertreterin wollte auf einen Zeugen nicht verzichten
Da scheint der Angeklagte auf einem guten Weg zu sein. Seit acht Wochen besucht er regelmäßig eine Therapie. „Und ich habe mich auch bei den Leuten in der Gaststätte entschuldigt“, berichtete er. Zwei von ihnen erlitten Augenreizungen. Zumindest ein 62-Jähriger, der von dem Reizgas wohl nur aufgrund des für ihn ungünstig stehenden Windes beeinträchtigt wurde, schien ihm die Tat auch nicht mehr sonderlich nachzutragen.
Der ebenfalls als Zeuge geladene Gastronom erschien erst gar nicht. Strafrichterin und Verteidiger hätten das Verfahren gerne ohne Urteil beendet. Doch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft war dazu ohne Anhörung des fehlenden Zeugen nicht bereit. Nun wird es am 5. Oktober eine Fortsetzung geben.
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Dann wird jemand anders die Staatsanwaltschaft vertreten. Denn die junge Referendarin wird diese Ausbildungsstation dann bereits verlassen haben.