Duisburg. Ein Duisburger (44) steht wegen illegalen Glücksspiels vor Gericht. In seiner Shisha-Bar soll er über 100.000 Euro eingenommen haben.
Zwischen Juli 2019 und März 2021 soll der damalige Betreiber einer Shisha-Bar in Hochfeld ganz hübsch nebenbei verdient haben: In seinem Restaurant hingen zwei legale und ein illegaler Glücksspielautomat. In Letzteren sollen im fraglichen Zeitraum rund 150.000 Euro eingeworfen worden sein. Der Duisburger (44) steht nun wegen unerlaubten Glücksspiels, Verstoßes gegen das Urheberrecht und Steuerhinterziehung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Das elektronische Spielzeug, um das es geht, gehört zur Kategorie der sogenannten Fun-Game-Automaten. Die sind zwar nicht in der Lage, Gewinne in Form von Münzgeld auszuwerfen, haben aber ansonsten alle Elemente eines Glücksspiels. Es geht nicht um Geschicklichkeit. Nur darum, zufällig einen möglichst hohen Punktestand zu erreichen. Der kann dann an der Theke in Bargeld umgewandelt werden. Das Geschäft läuft am Fiskus vorbei.
44-Jähriger aus Duisburg bestreitet die Vorwürfe
So soll es auch der Angeklagte gemacht haben und fast ein Drittel der Einnahmen als Gewinne wieder ausgezahlt haben, glaubt die Staatsanwaltschaft. Allerdings wäre der Automat auch so schon doppelt illegal gewesen: Er gewährte glücklichen Spielern mehr als sechs Freispiele, was nur bei entsprechend konzessionierten Glücksautomaten erlaubt ist. Zudem wurde ein Spiel betrieben, das zum Leidwesen des Herstellers zwar auf fast jedem solcher Geräte zu finden ist, für das der aber fast nie Geld sieht.
Das habe er nicht gewusst, beteuert der Angeklagte vor dem Strafrichter. Und er ärgert sich: „Ich hatte den Laden im Juli 2019 kaum eröffnet, da gab es schon eine Razzia.“ Bis Dezember 2019 habe es zwei weitere Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt gegeben. „Nie hat mir jemand gesagt, dass ich so ein Gerät nicht betreiben darf.“
Weitere Zeugen und technischer Sachverständiger nötig
Der Angeklagte, der die Einnahmen aus dem illegalen Glücksspiel aus nachvollziehbaren Gründen bei der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung verschwiegen und so rund 25.000 Euro Steuern hinterzogen haben soll, bestreitet das. „Das Gerät hing doch da noch gar nicht lange.“ Das erste sei im Dezember 2019 vom Vorbesitzer der Bar nebst einigem anderen Inventar abgeholt worden. „Das, was sicher gestellt wurde, habe ich erst danach gebraucht gekauft.“
Er habe nichts manipuliert, dafür aber einen Berg Schulden und eine ruinierte Ehe.
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Der Vorsitzende setzte das Verfahren aus. Wenn es noch einmal neu startet, sollen Zeugen gehört werden, die die Angaben des Angeklagten möglicherweise bestätigen können. Und er will, dass ihm ein technischer Sachverständiger das Gerät genau erklärt. „Es ist das erste Verfahren, in dem ich es mit einem solchen Ding zu tun habe“, so der Richter.