Duisburg. Ein 45-Jähriger forderte nach einem Unfall in Duisburg Schadensersatz. Dabei wusste er, dass er den Zusammenprall verschuldet hatte. Urteil.

Mit einem recht selten verhandelten Delikt hatte es jetzt das Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz zu tun. In zweiter Instanz stand ein 45-Jähriger aus Hamborn wegen versuchten Prozessbetruges vor einer Berufungskammer. Er soll bei einem Autounfall die Tatsachen verdreht und im Zivilprozess 1500 Euro Schadenersatz vom Halter des Fahrzeugs und dessen Versicherung verlangt haben.

Der Unfallgegner sei ihm mit einem Mazda an der Ecke Knappenstraße und Kalthoffstraße in seinen Ford gerauscht, hatte der 45-Jährige behauptet. Dabei war es genau umgekehrt: Der Angeklagte wollte Abbiegen, war dabei zu weit in die Straße geraten, hatte zurück gesetzt und das Auto des anderen Duisburgers getroffen.

Video dokumentierte den wahren Unfallhergang in Duisburg

Dass er dann noch Schadenersatz forderte und Klage einreichte nebst eines passenden Schadengutachtens, hatte sich allerdings spätestens in dem Moment erledigt, als ein Video auftauchte, das den wahren Hergang des Unfalles zweifelsfrei dokumentierte. Der Mann nahm die Klage auf Anraten seines Anwaltes sofort zurück.

Zu spät, um die Strafjustiz zu stoppen. Wegen versuchten Prozessbetruges erging ein Strafbefehl über 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro). Der Hamborner legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Hamborn senkte, da der Angeklagte von Hartz IV lebt, nur die Höhe der Tagessätze auf zehn Euro ab. Der legte Berufung ein.

Ein guter Bekannter hatte bei allem den Mittelsmann gespielt

Sein Verteidiger machte deutlich, worum es dabei ging: „Mein Mandant wird sein Geständnis aus erster Instanz vollständig wiederholen. Und es ist ihm schrecklich unangenehm, dass er als Flüchtling die deutsche Justiz mit der ganzen Sache behelligt hat“, erklärte der Anwalt. Er wusste zu berichten, dass sich der juristisch vollkommen ungebildete 45-Jährige aus Syrien bei allem der Hilfe eines Mittelsmannes bediente, der sich angeblich auskannte und vor allem besser Deutsch sprach. „Mit seinem Anwalt, dessen Kanzlei 80 Kilometer entfernt liegt, hat er erstmals persönlich gesprochen, als es schon zu spät war.“

Natürlich hätte sich der Angeklagte selbst erkundigten müssen, sah der Verteidiger ein. Aber vor dem Hintergrund, dass der Mann bislang unbestraft sei und alles gestanden habe, sei vielleicht eine andere Art der Verfahrensbeendigung möglich. „Eine Verurteilung könnte ihm ausländerrechtliche Probleme bescheren.“

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Die Berufungskammer tat dem überaus erleichterten Angeklagten den Gefallen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 900 Euro eingestellt.