Duisburg. 1915 illegal abgestellte Fahrzeuge 2022 in Duisburg bis Ende Juli: Nur wenige Halter zahlen. Warum die Stadt nicht alle Möglichkeiten ausschöpft.

Der Gesetzgeber hat den Kommunen und Kreisen eine größere Handhabe bei illegal abgestellten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum einräumen wollen. Das Straßen- und Wegegesetz NRW ist darum zum 28. Dezember 2021 durch ein sogenanntes Zurückhaltungsrecht verschärft worden. Doch Duisburg hat die Möglichkeit, von der Straße entfernte Fahrzeuge bis zur Erstattung ihrer Aufwendungen zurückzubehalten, wie auch andere Städte – etwa Gelsenkirchen – bisher kein einziges Mal genutzt.

Dies geht aus einer Antwort des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervor. Diese wollte wissen, wie erfolgreich die Verschärfung des Gesetzes seit Einführung der Neuregelung in den einzelnen Kommunen und Kreisen in NRW ist.

Illegal abgestellte Fahrzeuge: Stadt Duisburg nutzt Zurückhaltungsrecht nicht

Die Stadt Duisburg erklärt, warum sie davon bisher nicht Gebrauch gemacht hat. „Bis eine Forderung aus einem Kostenbescheid beglichen ist, kann ein längerer Zeitraum vergehen“, sagt Stadtsprecher Malte Werning. „Uns stehen aber nicht die benötigten Lagerflächen zur Verfügung, wenn die Fahrzeuge so lange sicher gelagert werden müssen, bis Halterinnen und Halter die Kosten beglichen haben.“

So sei es logistisch und damit auch finanziell nicht verhältnismäßig, die Fahrzeuge zu lagern und aufzubewahren.

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Wie aus der Antwort des Ministeriums darüber hinaus hervorgeht, sind in Duisburg seit Inkrafttreten der Neuregelung bis zum 5. August 2022 insgesamt 194 Fahrzeuge sichergestellt und 50 wegen mangelnder Kooperation der Eigentümer verschrottet worden. 116 Zahlungsaufforderungen seien im besagten Zeitraum an ermittelte Fahrzeughalter ergangen.

Kostenbescheid kann bis zu 600 Euro betragen

2022 hat es laut Werning bisher 60 Erstattungen in Höhe von insgesamt rund 13.000 Euro gegeben. Die Höhe eines Kostenbescheides variiere je nach Bearbeitungsaufwand und könne bis zu 600 Euro betragen (Verwaltungsgebühren) – zuzüglich der Kosten für das zuständige Abschleppunternehmen, die bis 31. Juli 2022 für die Stadt insgesamt 28.500 Euro betragen haben.

Nach § 22 des Straßen- und Wegegesetzes NRW und § 20 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen besitzen (fehlender Versicherungsschutz) und beispielsweise durch auslaufende Flüssigkeiten eine Gefahr im öffentlichen Verkehrsraum darstellen, durch den Städtischen Außendienst (SAD) gemeldet.

Frist bis zum Abschleppen

Die Frage, warum Halter ihre Fahrzeuge in Duisburg illegal abstellen, kann die Stadt nicht beantworten. Nur so viel: „Gelegentlich läuft ein Versicherungsschutz durch Tod des Halters aus, wenn sich keine Erben finden oder um das Fahrzeug kümmern“, sagt Werning. Nachdem ein Aufkleber mit der Aufforderung zur Entfernung deutlich sichtbar an den Fahrzeugen platziert worden ist, laufe eine einmonatige Frist. Danach werde abgeschleppt.

Zur Frage, welche Rolle der Autohandel spiele, äußert sich Werning wie folgt: „Gelegentlich wird davon berichtet, dass illegal abgestellte Fahrzeuge, die bereits einen entsprechenden Aufkleber erhielten, an anderer Stelle im Stadtgebiet ohne Aufkleber wieder auftauchen.“ Dies seien allerdings lediglich Zufallstreffer.

Meldungen durch den SAD

Laut Werning hat die Stadt in diesem Jahr bis zum 31. Juli, 1915 illegal abgestellte Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet festgestellt. Wobei es sich hierbei um Ersterfassungen durch den SAD handele. In welcher Anzahl die Verstöße auch bei Nachkontrollen noch vorliegen beziehungsweise vorgelegen haben, könne statistisch nicht ausgewertet werden. Der Zustand dieser Fahrzeuge sei unterschiedlich, mitunter noch gut, es seien aber auch Unfallfahrzeuge darunter.

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Für mediales Aufsehen sorgte im April 2021 ein verwahrloster SUV, der zu diesem Zeitpunkt anderthalb Jahre lang einen Parkplatz an der Hermann-Spillecke-Straße, unterhalb der Bahntrasse in Huckingen blockierte. Der beschmierte und dreckige Geländewagen eines unbekannten Düsseldorfers war dem Kennzeichen zur Folge noch angemeldet, der TÜV aber längst abgelaufen.

Damals teilte die Stadt Duisburg mit, das von dem Auto keine Gefahr ausgehe. Zuständig sei ansonsten die Stadt Düsseldorf, die wiederum auf das Standortprinzip verwies und den Schwarzen Peter zurück nach Duisburg gab. Inzwischen, sagt Stadtsprecher Werning, sei der SUV aber längst vom Parkplatz verschwunden – aus welchen Gründen auch immer ...

>> ILLEGAL ABGESTELLTE FAHRZEUGE IN DUISBURG: VERGLEICH MIT 2020 UND 2021

  • 2020 hat die Stadt Duisburg nach Angaben ihres Sprechers Malte Werning 3953 illegal abgestellte Fahrzeuge (Ersterfassungen) festgestellt. 293 wurden demnach sichergestellt und 193 verschrottet. 227 Kostenbescheide seien ergangen. 118 Erstattungen habe es gegeben mit insgesamt rund 31.000 Euro. Die Abschleppkosten betrugen 2020 für die Stadt insgesamt 30.200 Euro.
  • 2021 seien insgesamt 3347 illegal abgestellte Fahrzeuge (Ersterfassungen) festgestellt, 309 sichergestellt und 170 verschrottet worden. 235 Kostenbescheide sind demnach ergangen. Erstattungen habe es 135 mit insgesamt rund 28.000 Euro gegeben, wobei sich die Kosten für das Abschleppunternehmen auf nur 7000 Euro belaufen haben.
  • Dies liegt laut Werning daran, dass der 2021 beauftragte Unternehmer keine Abschleppkosten gegenüber der Stadt erhoben und lediglich sogenannte Leerfahrten in Rechnung gestellt habe. Bei solchen Fahrten ist das abzuschleppende Fahrzeug nach der Anfahrt des Abschleppunternehmens nicht mehr vor Ort.