Duisburg. Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung stand ein 34-Jähriger vor dem Landgericht Duisburg. Prozess endet nach zwei Verhandlungstagen.
Wegen eines angeblichen Raubüberfalls, der sich am Abend des 7. Juli 2020 auf dem Schulhof der Globus-Gesamtschule an der Gottfried-Könzgen-Straße im Dellviertel ereignet haben soll, musste sich ein 34-jähriger Mann vor dem Landgericht verantworten. Doch die Hauptverhandlung endete nach nur zwei Verhandlungstagen ohne Urteil. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
So viel stand am Ende fest: Bei dem Gerangel, das sich zwischen dem Meidericher und dem 25-jährigen Geschädigten entwickelte, war es tatsächlich um das Handy des jüngeren Mannes gegangen. Der Zeuge, der schließlich doch noch vor Gericht erschien, ließ keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte das Telefon von ihm gefordert hatte.
Aussage des Geschädigten machte Weg für eine Einstellung des Verfahrens frei
Allerdings gab der Zeuge eine von der Anklage abweichende Schilderung ab: „Nein, der Angeklagte hatte keinen Schlagstock.“ Er sei nur deshalb zu Boden gegangen, weil eine unbekannt gebliebene Mittäterin ihn von hinten mit einem Elektroschockgerät bearbeitete, berichtete der Zeuge. Der Angeklagte habe noch versucht, sie davon abzuhalten. Das Handy sei ihm nicht abgenommen worden, er habe es im Gerangel schlicht verloren, erzählte der Zeuge, der bei der ganzen Aktion mit ein paar Schürfwunden davon gekommen war.
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Die Juristen wollten nach dieser Aussage nicht mehr ausschließen, dass der Angeklagte von einer Raubtat freiwillig und somit strafbefreiend zurückgetreten sei. Und für das, was an Anklagevorwürfen übrig blieb, hielt keiner mehr ein Urteil für notwendig: Der Geschädigte war nur leicht verletzt worden, der Vorfall lag inzwischen mehr als zwei Jahre zurück. Jahre, in denen der 34-Jährige nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geriet.
Nach längerer Beratung des Gerichts und der übrigen Verfahrensbeteiligten einigte man sich, den Vorwurf gegen Zahlung einer angemessenen Geldbuße einzustellen. 500 Euro muss der Angeklagte nun an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sobald die Summe vollständig bezahlt ist, wird der Fall endgültig zu den Akten gelegt.