Duisburg. Wegen zahlreicher Betrügereien stand der ehemalige Chef einer Kampfsportschule vor Gericht. Vom Bezahlen hielt er nicht viel. Urteil gefällt.
Im Laufe der Jahre soll ein 39-jähriger Angeklagter viele Taten begangen haben. Die drei Anklageschriften, die die Staatsanwältin vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verlas, umfassten 35 Anklagepunkte. Immer wieder hatte der zur Tatzeit in Duisburg lebende damalige Leiter einer Rheinhauser Kampfsportschule Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter betrogen und Lohnforderungen sogar mit einer Pistole beantwortet.
Besonders einfallsreich war der Angeklagte dabei nicht gewesen. Für seine etwas hochtrabend „Akademie“ genannte Schule im Herzen Rheinhausens bestellte er Trainingsgeräte und große Fernseher. Bezahlt hat er sie nie. Auch den stolzen Kaufpreis von 3000 Euro für zwei zehn Wochen alte Britisch-Kurzhaar-Katzen blieb der 39-Jährige schuldig.
39-Jähriger hielt wenig vom Bezahlen
Mehrfach bot der Angeklagte per Kleinanzeigen im Internet Autos an. Vermutlich sogar mehrfach den selben Wagen. Den Käufern nahm er stets Anzahlungen ab. Die Autos erhielten sie nie. Einen Bekannten konnte der 39-Jährige erfolgreich beschwatzen, für ihn die Bezahlung einiger Dinge zu übernehmen. Am Ende kamen fast 3000 Euro für einen PC, eine Küchenmaschine und einen Kühlschrank zusammen. Erstattet bekam der Geschädigte seine Auslagen nie.
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Ganz Chef hatte der 39-Jährige auch zwei Chauffeure eingestellt. Einen für die Mittags-, einen für die Spätschicht. Als einer der Männer nach einem Monat tatsächlich Lohn forderte, hatte der Angeklagte darauf seine eigene Antwort. „Dafür habe ich eine erste Hilfe“, meinte der 39-Jährige und griff zu einem Verbandskasten. Aus dem holte er eine Pistole, richtete sie auf den Mitarbeiter und redete ihm den Lohn so aus.
Angeklagter gestand 17 Taten
All das gab der Angeklagte zu, nachdem ihm für den Fall eines Geständnisses eine Strafe von nicht mehr als drei Jahren zugesichert worden war. Die Hälfte der Anklagepunkte wurde eingestellt. Übrig blieben 14 Betrugstaten, eine Unterschlagung und zwei Nötigungen.
Das Schöffengericht verurteilte den 39-Jährigen dafür zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Sein Aufenthalt hinter Gittern wird sich voraussichtlich noch um knapp dreieinhalb Jahre verlängern. Er stand bereits zweifach unter Bewährung.