Duisburg. Der Hof der Globus-Gesamtschule soll Schauplatz eines gewalttätigen Streits dreier Erwachsener gewesen sein. Ein 34-Jähriger ist angeklagt.

Mit einer Gewalttat, die sich am Abend des 7. Juli 2020 auf dem Schulhof der Globus-Gesamtschule ereignet haben soll, muss sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz auseinandersetzen. Es soll Streit um ein Handy gegeben haben, als der 34-jährige Angeklagte – gemeinsam mit einer unbekannt gebliebenen Mittäterin – auf dem Schulhof einen Mann angegriffen haben soll.

Die Anklage wirft dem Meidericher besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor. Er soll von dem Geschädigten ein Handy zurückgefordert haben, dass er ihm einige Zeit zuvor überlassen haben soll. In diesem Zusammenhang soll der 34-Jährige einen Teleskopschlagstock gezogen und damit auf den Geschädigten eingeschlagen haben.

Schlagstock von vorn, Elektroschocker von hinten

Die unbekannt gebliebene Komplizin soll währenddessen einen Elektroschocker eingesetzt haben. Mehrfach soll sie dem Geschädigten das Gerät während der Auseinandersetzung in den Rücken gedrückt und ihm Stromschläge verpasst haben. Nach einem Schlag des Angeklagten soll der Zeuge zu Boden gegangen sein, dabei schlug er mit dem Kopf gegen einen Baum.

Erstaunlich: Nachdem der Mann wieder dazu in der Lage war, soll er aufgestanden und geflüchtet sein. Er trug nur ein paar Schürfwunden davon. Der Angeklagte sagte zu Prozessbeginn nichts. „Mein Mandant wird sich schweigend verteidigen“, so die Verteidigerin.

Wichtigster Zeuge fehlte

Ein Polizist konnte im Zeugenstand nur das sagen, was er am Tatort erfahren hatte. „Es soll wohl um ein Handy gegangen sein“, so der Beamte. „Der Geschädigte hat allerdings betont, dass er das Gerät überhaupt nie hatte.“ Dann, so habe der Misshandelte berichtet, sei er plötzlich angegriffen worden.

Das alles hätten Strafkammer und Staatsanwalt liebend gerne auch noch einmal von dem Geschädigten selbst gehört. Doch der folgte seiner Vorladung nicht. Das Gericht ordnete an, ihn von der Polizei vorführen zu lassen. Am 13. September soll das Verfahren fortgesetzt werden.