Duisburg. Wegen Nachstellung stand ein Duisburger (31) vor dem Richter. Dahinter verbarg sich ein langer Streit um das Besuchsrecht der gemeinsamen Kinder.

Es gibt Verfahren, die sich die Justiz getrost hätte ersparen können. Dazu gehörte der Prozess gegen einen 31-jährigen Rheinhauser, der sich wegen Nachstellung vor dem Amtsgericht verantworten musste. Laut Anklage hatte er seine frühere Lebensgefährtin zwischen August und November 2021 massiv belästigt.

Immer wieder soll der Mann vor der Tür der Ex gestanden haben. 34 Nachrichten und 54 Anrufe verzeichnete ihr Telefon. Dafür habe sein Mandant aber auch gute und nachvollziehbare Gründe gehabt, so der Verteidiger.

Zahlreiche Verfahren vor dem Familiengericht

Denn das Paar hat zwei gemeinsamen Kinder. Und das Besuchsrecht des Angeklagten ist seit geraumer Zeit ein massiver Grund zum Streiten. „Der Angeklagte hat inzwischen zwei rechtskräftige Titel, die das Besuchsrecht regeln“, so sein Anwalt. Bereits zwei Mal schloss das Paar einen Vergleich, gelobte insbesondere die Ex-Freundin, die Kommunikation zu verbessern und sich künftig an die Vereinbarungen zu halten.

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„Zur Tatzeit hat sie genau das allerdings nicht getan“, erklärte der Verteidiger. Immer wieder habe sein Mandant sich verzweifelt bei gemeldet, weil er seine Kinder nicht sehen konnte. „Natürlich habe ich ihm geraten, weiterhin zu versuchen, Kontakt zur Mutter der Kinder aufzunehmen. Und zu den fest vereinbarten Terminen vor der Tür zu stehen. Sonst heißt es nämlich nachher noch vor dem Familiengericht, er hätte ja erst einmal selbst versuchen müssen, die Sache zu regeln, oder er habe gar kein Interesse mehr an den Kindern.“

Anwalt sah den Tatbestand der Nachstellung nicht als erfüllt an

Was also hätte sein Mandant denn anderes tun können? Dass das Leben der Geschädigten durch die Kontaktversuche sonderlich beeinträchtigt worden wäre, konnte sich der Verteidiger nicht vorstellen. „Sie hat ja Nerven genug gehabt, es mehrfach auf Prozesse ankommen zu lassen. Und auf fast sämtliche Nachrichten und Anrufe meines Mandanten hat sie ja gar nicht reagiert.“

Stattdessen hatte die Frau eine ganze Reihe von Strafanzeigen gegen den Angeklagten gestellt, von denen das vorliegende Verfahren das letzte Überbleibsel darstellte. Angesichts der Gesamtumstände fragte sich auch der Richter, warum die Sache überhaupt angeklagt worden war. Das Verfahren wurde eingestellt.