Duisburg. Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung steht ein Neudorfer (31) vor dem Landgericht Duisburg. Die Tat ereignete sich im Kantpark.

Wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung steht ein 31-jähriger Neudorfer vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage soll er am Abend des 13. Februar 2021 im Kantpark eine Frau mit einem Messer bedroht und Geld gefordert haben. Der Angeklagte erzählt eine ganz andere Geschichte.

Die Tat soll sich gegen 22 Uhr ereignet haben. „Gib mir Geld“, soll der 31-Jährige von der ihm – laut Anklage – unbekannten Geschädigten verlangt haben. Als die sagte, dass sie nichts habe, soll er ein Klappmesser mit etwa acht Zentimeter Klingenlänge gezogen und die Frau am Arm gepackt haben. Da der Angeklagte allerdings ziemlich betrunken gewesen sein soll, konnte sich die Geschädigte mühelos losreißen und ihm einfach davon laufen.

Angeklagter: „Ich kannte die Geschädigte“

„Das stimmt doch alles gar nicht“, behauptet der Neudorfer. Zur Tatzeit sei er seit einiger Zeit wohnungslos gewesen. „Ich hab in einem Hotel für Monteure in der Innenstadt gewohnt“, berichtet der Angeklagte, der durchgängig eine Beschäftigung als Verfahrensmechaniker hatte. In seiner Freizeit habe er sich ein wenig in der Drogenszene im Kantpark aufgehalten.

„Die Geschädigte kannte ich“, offenbarte der 31-Jährige. Sie habe auch ihm vereinzelt schon mal Drogen verkauft. „Am Tattag sah ich sie mit zwei anderen Leuten Drogen konsumieren.“ Aus einem ihm unbekannten Grund sei sie plötzlich auf ihn zugerannt und habe ihn geschubst. „Ich wusste gar nicht was los war. Vorsichtshalber habe ich mal mein Messer gezogen.“

Anwalt hat eine Theorie, warum die Zeugin lügen könnte

Dann sei die Frau zu ihren Begleitern zurück gegangen, um noch einmal auf ihn loszugehen und etwas von „sexueller Belästigung“ zu schreien. „Dann ist sie weggelaufen.“ Zu der Frage, warum die Geschädigte den Angeklagten zu Unrecht belaste, hat dessen Anwalt eine Theorie: Möglicherweise habe der Angeklagte zu viel mitbekommen. „Die Geschädigte ist ein fester Bestandteil der Drogenszene“, so der Anwalt. Erst vor ein paar Wochen sei sie mutmaßliche Mittäterin in einem Fall gewesen, in dem er einen Räuber verteidigte.

Die mit Spannung erwartete Hauptbelastungszeugin blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. Das Gericht ordnete ihre Vorführung an. Ob es, wie ursprünglich geplant, tatsächlich bereits am nächsten Verhandlungstag ein Urteil geben kann, wird maßgeblich davon abhängen, ob die Polizei die Zeugin antrifft.