Duisburg. Wegen versuchten Raubes und Körperverletzung standen fünf junge Duisburger vor dem Jugendgericht. Doch der Zeuge schilderte einen anderen Fall.

Am Nachmittag des 10. Januar 2021 soll ein 44-jähriger Mann nach dem Verlassen der Sparkasse an der Königstraße von einer ganzen Horde von Jugendlichen angegriffen worden sein. Es soll zu einer mehrfach durch Tätlichkeiten unterbrochenen Verfolgungsjagd durch die Claubergstraße gekommen sein. In diesem Zusammenhang standen nun fünf junge Duisburger wegen versuchten Raubes und gemeinschaftlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht.

Die zwei 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen und drei 19 bis 21 Jahre alte Heranwachsende sollen zu einer bis zu 15-köpfigen Gruppe gehört haben, die den Geschädigten bedrängte, als er aus der Sparkasse kam. Unerwartet sollen einige der Täter zugeschlagen haben. „Nehmt ihm alles weg, was ihr kriegen könnt“, soll jemand gerufen haben.

Raubüberfall auf 44-Jährigen in Duisburger Innenstadt: Dramatisch klingende Anklage

Der Geschädigte floh. Nach knapp 50 Metern sollen ihn die Täter eingeholt haben. Der 44-Jährige soll zu Boden geworfen und festgehalten worden sein. Einer der Angreifer soll sich auf ihn gesetzt und begonnen haben, seine Kleidung zu durchsuchen. Doch der Geschädigte soll sich mit Schlägen und Tritten gewehrt haben und zu einer Trinkhalle am Ende der Claubergstraße geflohen sein, wo er um Hilfe bat. Als die Gruppe ihn kurz danach einholte, soll er noch einen Tritt abbekommen haben.

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So weit die recht dramatisch klingende Anklage. Doch am Ende des dreistündigen Prozesses vor dem Jugendschöffengericht musste selbst der Staatsanwalt zugeben, dass man gar nicht wisse, was eigentlich passiert ist. Das lag vor allem am Hauptbelastungszeugen. Der 44-Jährige, der mit Beulen und Schrammen davongekommen war, berichtete, er sei aus der U-Bahn gekommen. „Dann gingen plötzlich drei Leute auf mich los, brachten mich zu Boden. Aber ich habe mich gewehrt. Damit hatten die wohl nicht gerechnet.“

Bewiesen werden konnte rein gar nichts

Nichts von Sparkasse, nichts von einer ganzen Horde von Angreifern. „Ist ihnen so etwas öfter passiert?“ Es blieb unklar, ob die Frage der Vorsitzenden bloß zynisch gemeint war. Aber man hätte wirklich meinen können, dass die Anklage einen anderen Vorfall schilderte als jenen, den der Zeuge beschrieb. Und um das Beweisdilemma komplett zu machen, war am Ende nicht einmal klar, ob der abschließende Tritt gegen den Geschädigten oder einen neben ihm stehenden Mann erfolgte.

Nur der Staatsanwalt plädierte etwas länger. Die Verteidiger hatten nicht viel zu ergänzen. Das Gericht sprach die Angeklagten, von denen die meisten während des Prozesses gar nichts gesagt hatten, in sämtlichen Anklagepunkten frei.