Duisburg/Essen. Über Jahre mixte ein Duisburger Substanzen mit Anabolika und Steroiden zusammen. Polizei beschlagnahmte Warenvorrat in Essener „Untergrundlabor“.
Muskulöse Körper sind nicht immer nur eine Folge harten Trainings. Auch Chemie hilft. Doch viele dieser Produkte sind wegen ihrer gesundheitsgefährdenden Folgen verboten. Genau damit hat ein 60-jähriger Neuenkamper über Jahre hinweg Geld verdient, indem er Substanzen mit Anabolika und Steroide in ganz Deutschland an Großabnehmer und Einzelkunden verkaufte. Wie viel Geld es war, offenbarte die Verhandlung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz allerdings nicht.
So viel allerdings stand am Ende fest: Zwischen 2014 und 2020 hatte der gelernte Elektriker in großem Umfang Dopingmittel selbst hergestellt. Die meisten Zutaten bestellte der 60-Jährige ganz legal im Internet und mixte sie in einem sogenannten „Untergrundlabor“ im Essener Westviertel, an der Ottilienstraße, zu einem mehr oder weniger wirkungsvollen, aber definitiv verbotenen Cocktail zusammen.
Seitenweise listete die Anklageschrift beschlagnahmte Substanzen auf
Den vertrieb er an Zwischenhändler und Einzelkunden in ganz Deutschland. Bei der Durchsuchung des Essener Labors beschlagnahmte die Polizei zig Kartons und Hunderte Packungen und Flaschen mit Tabletten, Pülverchen und Flüssigkeiten aller Art. Für das Verständnis der in der Anklageschrift über Seiten aufgezählten sichergestellten Substanzen, mit denen der 60-Jährige – so errechneten Experten – 1000 Stammkunden vier Monate lang hätte versorgen können, wäre ein Chemie-Studium hilfreich gewesen.
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Im Keller des Labors fand die Polizei außerdem einen Revolver. Eine weitere scharfe Waffe lag in der Wohnung des Neuenkampers unter der Matratze seines Bettes. Eine Waffe zu besitzen war, wenn auch illegal, für den ehemaligen Fremdenlegionär anscheinend nichts Besonderes.
Angeklagter legte umfassendes Geständnis ab
Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe Kontakte zur Szene genutzt, die er schon vor 30 Jahren aufbaute, als er eine Zeit lang in die Führung eines Body-Building-Shops involviert war. Dort konnte man damals das passende textile Outfit für die Körperkultur und legale Nahrungsergänzungsmittel erwerben.
Das Schöffengericht verurteilte den 60-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, gegen das Anti-Doping-Gesetz und gegen das Waffengesetz zu 18 Monaten Haft. Deren Vollstreckung wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Den Ausschlag für die Bewährung gaben vor allem das rückhaltlose Geständnis und das bislang leere Vorstrafenregister des Angeklagten, der seit zwei Jahren einer konventionellen Berufstätigkeit nachgeht.