Duisburg. Wegen Vergewaltigung steht ein Duisburger vor dem Landgericht. Der Angeklagte soll einen Mann zu schmerzhafte Sexualpraktiken gezwungen haben.

Wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Drogenvergehen und Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht steht ein 26-jähriger Duisburger vor dem Landgericht. In der Nacht zum 15. Mai 2021 soll er in seiner Meidericher Wohnung einen Bekannten zum Sex gezwungen haben.

Der Geschädigte war erst am Tag zuvor aus einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen worden. Einer seiner ersten Wege in Freiheit soll ihn zum Angeklagten geführt haben. In der Wohnung des 26-Jährigen sollen Alkohol und Drogen konsumiert worden sein. Letzteres war dem Angeklagten, der noch nicht lange aus der letzten Haft entlassen war, im Rahmen einer Führungsaufsicht streng verboten.

Angeklagter soll sich Schlafendem genähert haben

Als andere Gäste die Wohnung verlassen hatten, soll der Geschädigte auf einer Couch geschlafen haben. Der Angeklagte soll sich an ihn gekuschelt und in sexueller Weise körperlich berührt haben. Der Zeuge soll das zunächst abgelehnt haben.

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Doch der 26-Jährige soll damit gedroht haben, dass der Mann alle seine Schulden bei ihm und einem weiteren Bekannten dann auf einen Schlag zahlen müsse. „Eingeschüchtert durch diese Drohungen und die körperliche Überlegenheit des Angeklagten“, so formuliert das die Anklageschrift, habe der Geschädigte die teils schmerzhaften sexuellen Praktiken über sich ergehen lassen.

26-Jähriger schweigt bislang zu der Anklage

Nach der Verlesung der Anklageschrift hatten die am Verfahren beteiligten Juristen zunächst die Rechtslage in dem bis Ende August auf drei weitere Sitzungstage terminierten Verfahren ausgelotet. Doch das Rechtsgespräch wurde, nachdem der Staatsanwalt für den Fall eines Geständnisses eine Strafe von gut drei Jahren in Aussicht gestellt hatte, ohne Verständigung abgebrochen.

Der 26 Jahre alte Angeklagte wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Er wuchs zeitweise im Heim auf, holte später seinen Realschulabschluss nach. Eine Berufsausbildung hat er er nicht. Einem Gutachter gegenüber gab er an, unauffällig sexuell orientiert zu sein. Allerdings steht dieser Behauptung eine Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs entgegen.