Duisburg. Ein 31-Jähriger provozierte Verkehrsunfälle und kassierte 20.000 Euro von den Versicherungen. Prozess endete nach fünf Verhandlungstagen.

Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gewerbsmäßigen Betruges hat das Amtsgericht einen 31-jährigen Mann aus Beeckerwerth zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Nach fünf Verhandlungstagen war das Gericht davon überzeugt, dass er in acht Fällen Zusammenstöße provozierte und die Autoversicherungen mit falschen Angaben um rund 20.000 Euro betrogen hatte.

Die Unfälle mit ahnungslosen anderen Verkehrsteilnehmern hatten sich 2018 und 2019 vor allem an der Friedrich-Ebert-Straße ereignet. Meist schepperte es bei Spurwechseln, nach denen der Angeklagte es so darstellte, als hätten die Unfallgegner ihn übersehen oder wären zu weit aus ihrer Spur heraus gekommen.

Nachbar brachte Duisburger auf die Idee

Die Anklage war ursprünglich von 14 Unfällen und 13 Betrugstaten ausgegangen. Doch das Schöffengericht hielt es nach acht ausermittelten Fällen für einen am Ergebnis wenig ändernden, hohen Aufwand für unverhältnismäßig, auch noch die anderen angeklagten Taten aufzuklären. Das Urteil beschränkte sich auf acht Taten.

Zu Lasten des Angeklagten wirkte sich dabei die Vielzahl der Taten und die hohe Schadenssumme aus. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht allerdings, dass die Vorfälle bereits geraume Zeit zurück lagen und vor allem, dass der 31-Jährige zuletzt vier Taten gestand. Nachdem er in kurzer Zeit mehrere unbeabsichtigte Unfälle hatte, habe ihn ein Nachbar auf die Idee gebracht, mit provozierten Zusammenstößen Geld zu verdienen.

Gericht ordnete Einziehung von 20.000 Euro und der Fahrerlaubnis an

Drei Jahre lang muss sich der bis dato nur geringfügig vorbestrafte Mann nun straffrei führen. Außerdem darf er die Beute von 20.000 Euro nicht behalten. Das Gericht ordnete die Einziehung des Betrages an und zog auch den Führerschein des 31-Jährigen ein. Frühestens in 18 Monaten kann er versuchen, wieder eine Fahrerlaubnis zu beantragen.

Das Verfahren gegen einen 30-jährigen Mitangeklagten stellte das Gericht ein. Ihm war vorgeworfen worden, in drei Fällen Beihilfe geleistet zu haben, indem er zu Gunsten des Angeklagten falsche Angaben zu den Unfällen machte. Doch die Beweise dafür blieben mehr als dürftig.