Duisburg. In zweiter Instanz wehrte sich der Fahrer eines DVG-Busses gegen eine Strafe wegen Nötigung. Angeblich hatte er einen Pedelec-Fahrer bedrängt.
Dass leichtsinnige, meist junge Fahrer von PS-starken Fahrzeugen sich auf nächtlichen Straßen gegenseitig jagen und ausbremsen, ist ja schon fast nichts Ungewöhnliches mehr. Aber dass der Fahrer eines Neudeutsch Pedelecs genannten Elektro-motorisierten Fahrrades von einem Linienbus der DVG bedrängt und ausgebremst wird, ist dann doch mal was Neues. In zweiter Instanz musste sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall befassen.
Der Vorfall ereignete sich in der Dämmerung des 11. November 2020 auf der Rheindeichstraße Richtung Baerl. Weil das Zweirad mitsamt Fahrer dem schnellen Vorankommen der Linie 923 im Wege war, soll der Fahrer des Busses mehrfach die Lichthupe betätigt haben, bevor er das E-Bike überholte und es ausbremste. In erster Instanz gab es dafür eine Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu je 15 Euro).
Busfahrer wie Zweiradfahrer fühlten sich genervt
Was der Busfahrer partout nicht einsehen wollte. Vor der Berufungskammer schilderte er, dass der E-Bike-Fahrer mitten auf der rechten Spur gefahren sei. Mit 30 Stundenkilometern in einer 70-er Zone. „Ich habe ihm gezeigt, er soll auf den Radfahrweg ausweichen. Aber der hat mir nur den Stinkefinger gezeigt.“ Schließlich habe er den Radler überholt, aber mit ausreichendem Abstand wieder eingeschert.
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„Das sieht zwar aus wie ein Fahrrad, aber es ist keins“, belehrte der 54-jährige Zweiradfahrer die Verfahrensbeteiligten. „Das Ding macht 45 Stundenkilometer.“ Und selbst wenn da ein Radweg gewesen wäre – „es war ein Seitenstreifen“ –, hätte er den gar nicht benutzen dürfen.
Zweifel am Straftatbestand
Der Busfahrer habe mehrfach die Lichthupe betätigt, sei recht dicht aufgefahren und habe dann mit viel zu wenig Seitenabstand überholt, beschwerte sich der Zeuge. „Und er ist auch ziemlich dicht vor mir wieder nach rechts gezogen. Jedenfalls habe ich vorsichtshalber mal aufgehört in die Pedale zu treten.“
Die Juristen waren sich einig: Möglicherweise hatten sich beide Verkehrsteilnehmer nicht gerade vorbildlich verhalten. Den Straftatbestand der Nötigung sahen sie allerdings nicht als erfüllt an. „Zumal sich der Zeuge gar nicht nötigen ließ“, so die Vorsitzende trocken. Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.