Duisburg. Das Landgericht Duisburg beendet den Prozess gegen vier Männer. Sie beraubten einen Tankstellenmitarbeiter, als er die Einnahmen einzahlen wollte.
Die Räuber hatten leichtes Spiel: Der leitende Mitarbeiter einer Tankstelle in der Innenstadt hatte am 31. Januar 2022 nicht damit gerechnet, dass ihm ausgerechnet im Gebäude der Sparkasse an der Königstraße die Wochenendeinnahmen abhandenkommen könnten. Als er mit dem Aufzug von der Tiefgarage zur Schalterhalle fahren wollte, schubste ihn jemand vor die Wand der Kabine und entriss ihm eine Tasche mit 27.000 Euro.
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In diesem Zusammenhang verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz nun drei 26 bis 30 Jahre alte Männer zu Bewährungsstrafen zwischen 21 Monaten und zwei Jahren. Die drei Duisburger, von denen einer als ehemaliger Kassierer der Tankstelle über das nötige Insider-Wissen verfügte, hatten die Tat geplant, den Geschädigten sorgfältig ausgespäht und den Raub überwacht.
Trio aus Duisburg-Beeckerwerth träumten vom schnellen Geld
Die eigentliche Tat begingen ein kurz zuvor angeworbener 34-jähriger Rumäne ohne festen Wohnsitz und ein weiterer Täter, der bis heute flüchtig ist. Die vier Angeklagten legten im Laufe des mehrtägigen Verfahrens rückhaltlose Geständnisse ab. Alle drei hatten in dem Raub eine Möglichkeit gesehen, schnell an Geld zu kommen.
Geld, das sie dringend benötigten: der eine für eine geplante Hochzeit, die anderen, weil sie Schulden drückten. Die drei Beeckerwerther hatten die Taten bereits sehr frühzeitig im Ermittlungsverfahren zugegeben. Vor Gericht wiederholten die bislang nicht vorbestraften jungen Männer die Geständnisse.
Täter zahlten großen Teil der Beute zurück
Zum Teil hatten sie bereits vor Beginn der mehrtägigen Hauptverhandlung, teils während des Prozesses einen großen Teil des erbeuteten Geldes an den Tankstellenbetreiber zurückgezahlt. Und sich brav für die Tat entschuldigt. Das wirkte sich beim Strafmaß ganz erheblich zugunsten des Trios aus.
Der 34-jährige Rumäne muss zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Er hatte keine Schadenswiedergutmachung leisten können, sein Vorstrafenregister wies dafür aber eine ganze Reihe einschlägiger Vorstrafen aus mehreren europäischen Ländern auf. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte allerdings Besserung gelobt: „Ich verspreche, dass ich auf deutschem Territorium nie wieder eine Straftat begehen werde.“