Duisburg. Kein Nachschub: In Ettlingen stellt eine Apotheke in der Not mit viel Aufwand selbst Fiebersäfte her. So ist die Situation in Duisburg.

Eine Apotheke in Ettlingen (Baden-Württemberg) hat nach einem Bericht des SWR in der Not Fiebersaft für Kinder selbst hergestellt. Schon seit Wochen sei kein Saft mehr vom Großhändler zu bekommen. Ein großer Hersteller sei aus der Produktion ausgestiegen, die Nachfrage aktuell aber auch überdurchschnittlich hoch, berichtet die Apothekerin, die deshalb beschlossen hat, selbst Abhilfe zu schaffen. Wie ist die Situation in Duisburg?

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Schon Anfang Juni 2022 berichtete Apotheker-Sprecher Christoph Herrmann von Lieferengpässen, insbesondere bei Paracetamol-Säften. Die Lage habe sich zwar überhaupt nicht verbessert. „Aber irgendwoher bekommen wir dann doch immer noch Nachschub. Außerdem sind Zäpfchen ja auch eine mögliche Alternative zu den Fiebersäften“, so Herrmann.

Apotheken in Duisburg: Rezepturen für Fiebersäfte werden schon diskutiert

Er sagt aber, dass entsprechende Rezepturen bereits „in unseren Medien verbreitet und diskutiert werden“, so der Apotheker-Sprecher. „Bis jetzt mussten wir aber noch nicht zu diesem letzten Mittel greifen.“

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Die Herstellung sei zudem aufwendig, was sich auf den Preis für die Kunden niederschlagen würde. Normalerweise kostet ein Fiebersaft nur ein paar Euro. Die Apothekerin in Ettlingen hat ausgerechnet, dass sie für die Eigenproduktion angesichts des Aufwands eigentlich 17 Euro verlangen müsste.

Nur wenige Wochen im Kühlschrank haltbar

Sie will ihren Saft zu einem moderaten Preis anbieten – zumal er keinen Erdbeer- oder Orangengeschmack wie bei industrieller Herstellung hat und nur wenige Wochen im Kühlschrank haltbar ist. Allerdings ist unklar, ob Ärzte den selbst gemischten Fiebersaft verschreiben können und wollen und ob die Krankenkassen diese Kosten übernehmen.

Laut SWR dürfen Apotheken Medikamente nur einzeln auf Rezept und nicht auf Vorrat produzieren. Weil die Lage aber aktuell so angespannt ist, erwägen die zuständigen Behörden demnach entsprechende Ausnahmeregelungen.