Duisburg/Münster. Ein Duisburger ist in Münster erneut verurteilt worden, weil er in 15 Fällen kleine Kinder missbrauchte. Ein „Fake Check“ fand in Homberg statt.

Weil er drei Kinder sexuell missbraucht hat, ist am Freitag ein Duisburger zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 39-jährige Täter gehört zu jenem Kreis von Männern, die am sogenannten Missbrauchskomplex Münster um Haupttäter Adrian V. beteiligt waren.

Adrian V. wurde bereits 2021 zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Auch der Duisburger saß vor dem Urteil am Landgericht Münster schon im Gefängnis, weil er in einem anderen Verfahren 2020 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Der Münsteraner Kinderschänder und der Duisburger kannten sich schon länger, die da verurteilten Taten standen aber nicht im Zusammenhang mit der Serie.

Opfer des sexuellen Missbrauchs waren 18 Monate, sieben und zehn Jahre alt

Laut Anklageschrift wurden dem Duisburger nun für die Zeit von Juli bis Dezember 2019 insgesamt 15 Taten vorgeworfen. Wie die Staatsanwaltschaft Münster berichtet, soll es sich bei den Opfern um drei Jungen handeln, die damals 18 Monate, sieben und zehn Jahre alt waren. Neben Duisburg sollen weitere Tatorte in Billerbeck, Schöppingen und Winterberg gewesen sein.

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Der Verurteilte, der im Januar 2020 festgenommen wurde, kannte seine Opfer zum Teil aus dem privaten, aber nicht familiären Umfeld. Der zehnjährige Junge war indes der Sohn der Lebensgefährtin von Adrian V, berichtet Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.

Zehnjähriger wurde in Homberg missbraucht

Die beiden Männer hatten sich demnach im Internet kennengelernt und teilten die pädophile Neigung für kindliche Jungen. In der damaligen Privatwohnung des 39-Jährigen in Homberg, in der er mit seinem Lebensgefährten wohnte, soll es bei einer ersten Begegnung mit Adrian V. im Rahmen eines „Fake Checks“ zum Missbrauch an dem Zehnjährigen gekommen sein.

Dr. Cornelia Hansen, Richterin am Landgericht Münster, erklärt, dass Kinderschänder mit dieser Praxis bei neuen Internet-Kontakten ausschließen wollen, dass es sich um Polizisten handelt.

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Täter war bereits in einer sozialtherapeutischen Anstalt

Im Prozess folgte das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, auch die Verteidigung des Mannes schloss sich an. In der achteinhalbjährigen Haftstrafe ist das vorherige Urteil mit eingerechnet. Da der Duisburger auf Rechtsmittel verzichtet hat, ist das am Freitag gesprochene Urteil rechtskräftig.

Für eine Sicherheitsverwahrung habe es nach Einschätzung der Sachverständigen nicht die Voraussetzungen gegeben, berichtet Hansen. Der Duisburger, der nach einer abgebrochenen Ausbildung zum Koch in Küchen gearbeitet hatte, habe sich in Haft bereits freiwillig in einer sozialtherapeutischen Einrichtung einer Justizvollzugsanstalt befunden.

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