Duisburg. Über Jahre soll ein 37-Jähriger sich in Duisburg an der Tochter seiner damaligen Freundin vergangen haben. Das Mädchen sagte nun vor Gericht aus.
Die Anklage warf einem Essener (37) sexuellen Missbrauch vor. In mindestens drei Fällen soll er sich zwischen 2014 und 2020 an der zu Beginn gerade einmal drei Jahre alten Tochter seiner damaligen Duisburger Lebensgefährtin vergangen haben (wir berichteten). Der Angeklagte hatte von Anfang an beteuert, dass das nur auf falschen Anschuldigungen seiner Ex beruhe, die ihre Tochter entsprechend beeinflusst habe. „Das ist offensichtlich eine Lüge“, sagte er zu den Vorwürfen.
Die Vorfälle sollen sich zunächst bei Besuchen des Angeklagten in einer Wohnung in Marxloh ereignet haben. Dann auch in einer Wohnung in Untermeiderich, in der das Kind, seine Mutter und der Angeklagte eine Weile als Familie lebten. Doch immer öfter gab es Streit – zum Beispiel um eine Abtreibung. Die Beziehung verschlechterte sich, im August 2020 folgte dann nach einem Zoff die Trennung. Wenige Tage darauf zeigte die Ex den 37-Jährigen an.
Prozess in Duisburg endete bereits nach zwei Verhandlungstagen
Die inzwischen elf Jahre alte Hauptbelastungszeugin wurde am zweiten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Die anschließende fachliche Auswertung einer Aussage-Psychologin ließ allerdings wenig Zweifel daran, dass die Juristen auf die Angaben des Kindes keine Verurteilung würden stützen können.
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Denn während Zeugen, wenn sie erlebtes Geschehen schildern, bei mehreren Aussagen oftmals in Details Abweichungen berichten, die Angaben zum Kerngeschehen aber recht konstant sind, war es in diesem Fall genau anders herum. Angaben der jungen Zeugin zu den ihr vertrauten Örtlichkeiten, Umständen und Personen fielen konstant aus. Doch bei der Schilderung des eigentlichen Tatgeschehens lieferte die Elfjährige – nach ihren Aussagen bei der Polizei und der Sachverständigen – vor Gericht schon die dritte Version ab.
Aussage-Psychologin konnte keine eindeutige Bewertung abgeben
„Eine eindeutige Bewertung der Aussage ist nicht möglich“, erklärte die Psychologin. Es lasse sich keinesfalls sicher sagen, dass die Angaben des Kindes auf eigenen Erlebnissen beruhten. Dagegen sei nicht auszuschließen, dass das Mädchen bewusst oder unbewusst die Unwahrheit sage und dabei unter anderem von seiner Mutter beeinflusst worden sein könnte.
Der Verteidiger verzichtete nach dieser Expertise darauf, noch weitere Beweisanträge zu stellen. Er und die Anklageverteidigerin beantragten Freispruch. Und die 2. Große Strafkammer benötigte keine sehr lange Beratungszeit, um dieses Urteil zu verkünden.