Duisburg. Ein 29 Jahre alter Stalker bedrohte und verfolge Frauen in Duisburg. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete sein Verhalten als „Psycho-Terror“.
Ursprünglich war das Verfahren gegen einen 29 Jahre alten Duisburger nur auf vier Verhandlungstage angesetzt gewesen. Am Ende benötigte die 15. Große Strafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz neun Sitzungstage. Da er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle und ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung weitere Taten drohen, ordnete das Gericht die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Zwischen August 2019 und 2021 hatte der 29-Jährige immer wieder Frauen nachgestellt, sie bedroht und geschlagen. Von Wahnvorstellungen, insbesondere von krankhafter Eifersucht getrieben, ging er mehrere Frauen immer wieder an. Mehrfach war er unter anderem in die Wohnung einer 22-Jährigen aus Neumühl eingedrungen, hatte mitten in der Nacht neben ihrem Bett gestanden.
Taten in Duisburg hatten für die Geschädigten schwere Folgen
Der Staatsanwalt sprach in diesem Zusammenhang von „Psycho-Terror“. Ein Terror, der für einige der Frauen dramatische Folgen hatte. Wegen der Vorfälle verlor eines der Opfer ihren Platz in einer betreuten Wohngruppe. Eine andere Frau wurde aufgrund der Übergriffe des 29-Jährigen so von Angst geplagt, dass sie nach Süddeutschland umzog.
Doch auch Männer hatten zu den Opfern gehört. Auch auf sie ging der Angeklagte los, wenn er argwöhnte, dass sie etwas mit den Frauen zu tun hatten, denen er seine besondere Art der Zuwendung schenkte. Immer wieder setzte er bei den Übergriffen auch ein Messer ein. Einige Taten gestand der 29-Jährige im Laufe des Prozesses. In anderen Punkten gab er stark von der Anklageschrift abweichende Schilderungen ab. Das Gericht musste so eine Fülle von Zeugen intensiv vernehmen.
29-Jähriger war zur Tatzeit schuldunfähig
Am Ende stand fest, dass der Duisburger Bedrohungen, gefährliche Körperverletzungen und eine räuberische Erpressung beging. Bestraft werden konnte er dafür allerdings nicht. Der 29-Jährige leidet unter einer schweren Persönlichkeitsstörung, die durch den Konsum von Alkohol und Drogen – möglicherweise ein untauglicher Versuch sich selbst zu therapieren – noch verschlimmert worden war.
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Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass der Mann die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit beging. Da die Wahnvorstellungen ohne regelmäßige Behandlung in einer entsprechend gesicherten Einrichtung wieder die Oberhand gewinnen könnten, blieb nur die Unterbringung. Über das weitere Schicksal des 29-Jährigen entscheiden in den kommenden Jahren in erster Linie Ärzte.