Duisburg. Die Beteiligten an der Schießerei auf dem Hamborner Altmarkt haben zum Teil viele Vorstrafen. Ein Dokument nennt auch ihre Nationalitäten.
An der blutigen Auseinandersetzung zwischen Rockern und Clanmitgliedern auf dem Hamborner Altmarkt in Duisburg waren am Abend des 4. Mai 100 Personen beteiligt. Nun steht fest: Viele von ihnen haben bereits ein langes Vorstrafenregister.
Diese Information geht aus einer Antwort der leitenden Oberstaatsanwältin auf eine Anfrage der AfD im NRW-Landtag hervor. „...gegen 20.40 Uhr versammelten sich circa 100 Personen aus dem als organisiert und schwer kriminell einzustufenden Rocker- und Clanmilieu in aggressiver Grundhaltung in zwei Gruppen auf dem Hamborner Altmarkt. Die bisher identifizierten Beschuldigten sind überwiegend der Rockergruppierung H. A. und der Großfamilie X bzw. Y zuzuordnen“, heißt es in dem Bericht.
Dies bekräftig noch einmal ein Gerücht, das sich hartnäckig hält: Es sollen sich bei der Schießerei mit mindestens vier Verletzten, Mitglieder der Hells Angels und des türkisch-libanesischen Saado-Demir-Clans gegenübergestanden haben. Bei dem Streit soll es um Schutzgeldzahlungen für ein Lokal im Bereich des Altmarkts gegangen sein.
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Die drei Schützen, die in Salven am Tatabend in dem Tumult um die 30 Schüsse abgegeben haben sollen, sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Duisburg von Anfang Juli identifiziert. Zu Details hielt sich Sprecherin Isabel Booz zu diesem Zeitpunkt zurück: „Zu etwaigen Zugehörigkeiten oder auch Aufenthaltsorten der Schützen vermag ich derzeit keine Angaben zu machen.“
Schießerei auf dem Hamborner Altmarkt: Dokument führt Nationalitäten und Vorstrafen auf
Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren gegen 49 Beschuldigte. Als Anlage in dem Bericht der Oberstaatsanwältin befindet sich eine Liste, die die Staatsangehörigkeit, die Zahl der Eintragungen im Bundeszentralregister (BZR), die Art der Delikte und die Verurteilung ab zwei Jahren Freiheitsstrafe sowie Jugendstrafen enthält.
In der Auflistung sind die Staatsangehörigkeiten deutsch, türkisch, libanesisch, marokkanisch, rumänisch, iranisch, serbisch-montenegrinisch und staatenlos zu finden. Einige der Beteiligten besitzen auch mehrere Staatsangehörigkeiten.
Insgesamt 146 Delikte werden bei den 49 Beschuldigten gezählt. Ihnen werden insbesondere versuchter Mord, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Bei mehreren Beschuldigten liegt die Zahl der Vorstrafen im zweistelligen Bereich. Zwei der Verdächtigen haben laut Register bereits 15 Straftaten begangen. Bei einem von ihnen führt das BZR Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Volksverhetzung, Beleidigung, Verstöße gegen das Waffengesetz, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung auf.
Ein Gericht verurteilte ihn für versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.
Die Nachforschungen in dem Ermittlungskomplex zu der Eskalation im Duisburger Norden sind noch nicht abgeschlossen.