Duisburg. Drei Schützen sind nach der blutigen Eskalation zwischen den Hells Angels und einem Clan in Duisburg identifiziert. Weitere Verdächtige im Fokus.

Nach der Schießerei auf dem Hamborner Altmarkt in Duisburg am Abend des 4. Mai hat die Ermittlungskommission Markt jetzt drei Schützen identifiziert. Das Verfahren zu der blutigen Eskalation richtet sich gegen 51 Beschuldigte.

An dem Frühlingsabend war im Duisburger Norden eine Fehde zwischen der Rockergruppe Hells Angels und dem türkisch-libanesischen Saado-Demir-Clan eskaliert. Nach Gerüchten, die sich hartnäckig halten, soll der Auslöser ein Streit über Schutzgeldzahlungen für ein Lokal im Bereich des Altmarktes gewesen sein.

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Rund 100 Personen waren an dem Tumult beteiligt, der deutschlandweit Negativschlagzeilen nach sich zog. Dabei fielen in einem kurzen Zeitraum aus mindestens zwei scharfen Waffen über 30 Schüsse, vier Männer wurden verletzt – darunter sowohl Rocker als auch Clan-Mitglieder.

Schießerei in Duisburg: Verfahren gegen 51 Beschuldigte

Wochenlang haben die erfahrenen Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft umfangreiches Videomaterial gesichtet und bei Überprüfungen im Milieu geforscht. 91 beteiligte konnten die Beamten in einem ersten Schritt identifizieren.

Nun bestätigt Isabel Booz, Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft, einen weiteren Ermittlungserfolg: Es sei auch klar, welche drei Männer geschossen haben. Zu weiteren Details hält sie sich jedoch zu diesem Zeitpunkt bedeckt: „Zu etwaigen Zugehörigkeiten oder auch Aufenthaltsorten der Schützen vermag ich derzeit keine Angaben zu machen.“ Nach Informationen dieser Redaktion soll mindestens einer der Verdächtigen dem Saado-Demir-Clan zuzuordnen sein.

Einsatzkräfte suchten am Tatabend auf dem Hamborner Altmarkt nach Patronenhülsen.
Einsatzkräfte suchten am Tatabend auf dem Hamborner Altmarkt nach Patronenhülsen. © dpa | Roberto Pfeil

Nach derzeitigem Stand richtet sich das Verfahren gegen insgesamt 51 Beschuldigte. Die Vorwürfe: Versuchter Mord, Verstöße gegen das Waffengesetz, schwerer Landfriedensbruchs, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. „Einige der Beschuldigten haben Rockerbezug und einige gehören Großfamilien an“, erklärt die Staatsanwältin.

Informationen von „Focus Online“, wonach sich drei der Beschuldigten ins Ausland abgesetzt haben sollen, ließ Booz unbestätigt.

Keine Videoüberwachung mehr auf dem Platz im Duisburger Norden

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen zu weiteren Tatverdächtigen und den Hintergründen der Schießerei noch nicht abgeschlossen.

Als Reaktion auf die Ereignisse hatte die Polizei ihre Präsenz rund um den Platz deutlich hochgefahren. Zudem wurden zwei mobile Kameramasten vor Ort stationiert, die Live-Aufnahmen in die Wache der Polizeiinspektion Nord übermittelten.

Deren Leiter Christian Dräger gab Ende Mai die Einschätzung ab, dass die Eskalation vom 4. Mai ein „schlimmes, singuläres Ereignis“ bleiben werde. Die Polizei betonte, dass man keine Wiederholungsgefahr sehe.

Unter anderem deshalb – und auch wegen der hohen rechtlichen Hürden – ordnete Polizeipräsident Alexander Dierselhuis nach Ablauf der Monatsfrist am Hamborner Altmarkt keine weitere Videoüberwachung an. „Wir sehen hier aktuell keinen neuen Kriminalitätsschwerpunkt, werden aber weiter stark Präsenz zeigen und die Lage vor Ort im Blick behalten. Sollte sich hier irgendeine Form der Eskalation abzeichnen, handeln wir unverzüglich“, kündigte der Behördenleiter im Zusammenhang mit der Entscheidung an.

>>Hamborner Altmarkt: Journalist wurde bedroht

  • Aufgrund seiner Berichterstattung über die Geschehnisse auf dem Hamborner Altmarkt geriet ein Boulevardreporter offenbar in den Fokus der Beteiligten.
  • Ein Mann aus dem Umfeld der Hells Angels richtete sich im Netzwerk Tik Tok an den Journalisten und kündigte an, dass er einmal „zum Tee trinken“ vorbeischauen werde. Zuvor werde der Reporter aber vielleicht schon einem „Bruder“ von ihm begegnen.
  • Der Journalist informierte die Polizei und verließ die Umgebung vorübergehend aus Sicherheitsgründen.