Duisburg. Ein Duisburger (26) steht in zweiter Instanz vor Gericht. Er soll von einem Autofahrer, der eine Laterne berührte, Schweigegeld verlangt haben.

Zufällig beobachteten drei Duisburger am 5. September 2020 in Ruhrort einen 26 Jahre alten Autofahrer, der verkehrswidrig wendete und dabei einen Laternenmast berührte. Der Mast blieb offenbar unbeschädigt. Und so fuhr der Mann einfach weiter. Doch er wurde verfolgt: Die drei Männer sollen an der nächsten Ampel Geld von ihm gefordert haben. In zweiter Instanz muss sich nun das Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz mit dem Fall auseinandersetzen.

Das Trio soll behauptet haben, der Autofahrer habe auch einen jungen Radfahrer gestreift und schwer verletzt. Sie fuhren mit dem 26-Jährigen zur Mühlenweide, wo sie ihn weiter unter Druck setzten: Gegen 1000 Euro wollten sie den Unfall vergessen. Der Geschädigte war zwar ziemlich perplex, aber noch geistesgegenwärtig genug, um seine Mutter telefonisch um Rat zu fragen und anschließend mit der Polizei zu drohen.

Das reichte, um das Trio, das kurz darauf den Ordnungshütern in die Arme lief, in die Flucht zu schlagen.

Erpressung in Duisburg: 25-Jähriger geht in Berufung

In erster Instanz wurden die drei Männer vom Amtsgericht Ruhrort wegen versuchter Erpressung und falscher Verdächtigung verurteilt. Einer bekam eine Geldstrafe, die beiden anderen Bewährungsstrafen. Während das Urteil gegen zwei Angeklagte rechtskräftig wurde, steht ein 25-Jähriger aus Hamborn nun in zweiter Instanz vor der Berufungskammer. Er legte ebenso Berufung ein wie die Staatsanwaltschaft, die fand, dass der Angeklagte keine Bewährungschance mehr verdient habe.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Denn der stand zur Tatzeit bereits unter Bewährung und es laufen gegen ihn weitere Verfahren. Vor allem aber hatte er sich in der ersten Instanz ziemlich daneben benommen: Er schlug mit den Fäusten auf die Anklagebank und unterbrach mehrfach mit Zwischenrufen das Plädoyer des Staatsanwalts. Grund genug für den Vorsitzenden der Berufungskammer, vorsorglich zwei Wachtmeister im Saal zu platzieren.

Beweislage ist bislang wenig eindeutig

Doch diesmal blieb der Angeklagte völlig ruhig. Er äußerte sich nicht einmal zur Sache. Zwei Polizisten und der Geschädigte sagten aus. Allerdings ließen die Vernehmungen völlig offen, was der Angeklagte gegenüber dem 26-Jährigen und den beiden Beamten gesagt haben soll. Es wurde nicht einmal deutlich, ob der Hamborner überhaupt etwas sagte.

Bei zwei Fortesetzungsterminen sollen nun weitere Zeugen vernommen werden. Darunter auch die beiden ehemaligen Mitangeklagten, die ihrer Ladung zur Berufungsverhandlung bislang unentschuldigt nicht nachkamen. Beim nächsten Mal wird sie die Polizei zum Gericht bringen. Ein Urteil soll frühestens am 11. August gesprochen werden.