Duisburger. Nachdem er die Beziehung beendete, soll eine Duisburgerin einen Großenbaumer schwer verletzt haben. Mann schilderte die Ereignisse vor Gericht.
„Ich will nur mit dir reden“, soll eine 44 Jahre alte Duisburgerin gesagt haben, als sie am Morgen des 11. Dezember 2021 an der Wohnungstür eines 42-Jährigen an der Lauenburger Allee in Großenbaum klingelte. Als der Wohnungsinhaber ihr öffnete, soll die Frau ohne Vorwarnung mit einem Steakmesser, das sie hinter dem Rücken verborgen hatte, zugestochen haben.
Nun steht sie wegen Mordversuchs vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Anklage geht davon aus, dass die Frau heimtückisch und aus niederen Beweggründen handelte. Die 44-Jährige schwieg bei Prozessbeginn zu dem Vorwurf. In einer Art von Eröffnungsstatement bat die Verteidigung insbesondere die Schöffen darum, daraus keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Nach Ansicht der Anwälte stellt sich einiges in der Vorgeschichte und in der Tat anders dar, als es derzeit scheine. Das sei Folge einseitig geführter Ermittlungen.
Prozess in Duisburg: Angeklagte hatte Sex mit 42-Jährigem
Der 42-Jährige berichtete, er habe die Angeklagte 2019 in einem Supermarkt kennengelernt und eine sexuelle Beziehung mit ihr gehabt. „Nachdem ich erfuhr, dass sie Mann und Kinder hat, wollte ich aber nicht mehr mit ihr schlafen.“
Man habe die Beziehung noch eine Weile freundschaftlich fortgesetzt. Allerdings nur, bis er der Angeklagten 9700 Euro geliehen habe. Die habe danach plötzlich ständig ihre Handy-Nummer gewechselt.
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Weil er sein Geld zurückhaben wollte, habe er kurz vor der Tat schließlich den Ehemann der Angeklagten angerufen. Er habe keinerlei Verdacht geschöpft, als die Frau am nächsten Morgen vor seiner Tür stand. „Ich habe die Tür geöffnet und griff gerade nach meinen Zigaretten, als sie mir das Messer in die Brust stach.“ Unmittelbar danach habe die 44-Jährige gesagt: „Warum hast du meinen Mann angerufen? Du hast meine Familie zerstört.“
44-Jährige schwieg und schüttelte den Kopf
Er habe die Angeklagte entwaffnen und aus der Wohnung drängen können, berichtete der Großenbaumer. „Dann waren da auf einmal auch Nachbarn und Rettungssanitäter.“ Mit einer schweren Brustverletzung – in den Brustkorb eindringende Luft behinderte die Atmung – und hohem Blutverlust kam der 42-Jährige in ein Krankenhaus. Eine Not-Operation rettete ihm das Leben.
Die Angeklagte kommentierte die Aussage ihres Ex-Geliebten mehrfach mit einem ungläubigen Lächeln und schüttelte zuweilen beinahe unmerklich den Kopf. Für das Verfahren sind bis Anfang August noch drei weitere Sitzungstage geplant.