Duisburg. Wie lang darf eine Hundeleine sein? Über die Frage herrscht Uneinigkeit zwischen einer Duisburgerin und dem Ordnungsamt. Das sagt die Stadt.

Klein, weiß, flauschig: Havaneser-Malteser Mischling Lilly ist erst ein Jahr alt und muss noch einiges lernen. Doch diese Lektion wird Frauchen Corinna Reyermann aus Duisburg-Hochfeld nicht so schnell vergessen.

Morgens vor der Arbeit geht die Friseurin immer mit ihrem Vierbeiner in den Rheinpark zum Training. Die 52-Jährige hat sich extra eine 20 Meter lange Schleppleine aus Biothane gekauft und Lilly übt, ihr Spielzeug zu apportieren. Dank der langen roten Leine kann der kleine Hund dem geworfenen blauen Quietschebällchen hinterherhechten und trotzdem jederzeit gestoppt werden. „Ich habe keinen Garten, daher sind wir gerne im Rheinpark. Da kann sich Lilly richtig austoben.“

Zusätzlich hat Corinna Reyermann ihre Flexileine dabei. Man kann sie ausfahren oder auf Knopfdruck stoppen. „Die ist zehn Meter lang. Bei meinem kleinen quirligen Hund ist das schon ganz toll. Zum Spaziergang halte ich Lilly aber kurz. Ansonsten kann sie hier auf der Rheinparkwiese schön rennen und ich hab sie trotzdem unter Kontrolle.“

Ärger um Hundeleine: Ordnungsamtsmitarbeiter sprechen Duisburgerin an

An jenem Morgen im Februar wurden die beiden bei ihrem Training aber unterbrochen. Zwei Mitarbeiter des Duisburger Ordnungsamtes sprachen Corinna Reyermann an. Sie interessierten sich für die Biothane-Leine des kleinen Hundes, auf der die Besitzerin stand. „Der Mann erklärte mir, dass die Leine zu lang wäre und ich so den Hund nicht kontrollieren könnte“, erzählt die Hundebesitzerin. „Als ich ihn fragte, wie lang denn eine Leine sein dürfe und woher er das wisse, dass diese zu lang wäre, sagte er, dass dies nach seinem Ermessen so wäre.“

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Corinna Reyermann ist immer noch verwundert. „Wer sagt mir denn, ob die Flexileine nicht vielleicht auch zu lang ist. Ich hab mich total veräppelt gefühlt, als man mir dann auch noch sagte, dass man nun meine Personalien aufnehmen müsse und dann geprüft werde, ob ich ein Ordnungsgeld zahlen müsse. Und das hab ich den Mitarbeitern dann auch gesagt.“

Ungeeignete Hundeleine stellt Verstoß dar

Tatsächlich gibt es keine genau begrenzte Leinenlänge, aber: Eine ungeeignete Leine ist eben ein Verstoß. Eine so lange Version ist nicht geeignet als Führleine. Wie ein Sprecher der Stadt auf Anfrage dieser Zeitung mitteilt, ist eine geeignete Hundeleine tatsächlich immer vom Einzelfall abhängig.

Erst eine offensichtlich ungeeignete Leine, mit der ein Hund nicht sicher geführt werden kann, sei als Verstoß gegen die Anleinpflicht anzusehen. „Der Mitarbeiter vom Ordnungsamt wollte mir erklären, dass ich mit der extra fürs Training gekauften Schleppleine meinen kleinen Hund nicht unter Kontrolle haben könnte“, sagt Corinna Reyermann. Dabei wisse sie auch, dass es im Rheinpark nicht erlaubt ist, den Hund abzuleinen, deshalb habe sie sich diese Leine extra angeschafft.

Als Corinna Reyermann nach dem Vorfall zu Hause über die Situation nachdenkt, ruft sie schließlich beim Ordnungsamt an. Sie erfährt, dass die Kollegen von einem größeren Hund auf unübersichtlichem Gelände gesprochen hätten. „Da war ich entsetzt. Mein Hund ist weder etwas größer noch war das Gelände, also die Wiese im Rheinpark, unübersichtlich.“

Stadt erhebt in diesem Fall kein Verwarngeld

Die Hochfelderin ärgert sich auch noch einige Wochen nach dem Vorfall über die Art, wie man sie behandelt habe. Bisher hätte ihr auch niemand gesagt, welche Höhe das Bußgeld haben könnte. Auf unsere Nachfrage bei der Stadt bestätigt man den Vorfall. Es stellt sich allerdings heraus, dass überhaupt kein Verwarngeld gegen Corinna Reyermann erhoben wird.

Über einen Vorfall im Rheinpark ärgert sich eine Frau aus Duisburg-Hochfeld.
Über einen Vorfall im Rheinpark ärgert sich eine Frau aus Duisburg-Hochfeld. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Anscheinend hat man doch ein Einsehen: Die kleine Mischlingshündin stellt keine Gefahr dar. Im Übrigen kann so eine Strafe grundsätzlich sehr unterschiedlich ausfallen. „Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht kann grundsätzlich nach der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten können Betroffene durch das Bürger- und Ordnungsamt verwarnt werden und müssen ein Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro zahlen“, so der Stadtsprecher.

Weiter heißt es: „Hunde sind nach dem Landeshundegesetz NRW zur Vermeidung von Gefahren in öffentlich zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche an einer geeigneten Leine zu führen.“

Corinna Reyermann geht jetzt mit ihrer kleinen Hündin auf die andere Rheinseite und übt dort mit der Schleppleine. „Dort ist kein Park und es gehen viele mit ihren Hunden spazieren. Ich muss nur mit meiner kleinen Lilly aufpassen, weil dort oft sehr große Hunde laufen.“

>>Freilaufbereich für Hunde in Duisburg

  • Umso größer ein Hund ist, desto ungeeigneter ist eine Schleppleine. Dass Hunde nicht überall ohne Leine laufen dürfen, sollte jedem bewusst sein.
  • Die Freilaufbereiche für Hunde können auf www.duisburg.de unter der Rubrik „Mit Hunden leben“ und der Unterrubrik „Wo kann ich mit meinem Hund Gassi gehen“ abgerufen werden.