Duisburg. Duisburger Testanbieter kritisieren die neuen Regelungen. Wie viel die Tests jetzt kosten und wer noch Anspruch auf kostenlose Tests hat.

Seit dem 30. Juni gilt auch in Duisburg eine neue Coronaschutzverordnung, die die bisher kostenlosen Corona-Bürgertests betrifft (siehe Infobox). Demnach müssen viele Menschen ihre Tests nun komplett oder zumindest teilweise selbst zahlen – kostenlos gibt es die Tests nur noch mit einem triftigen Grund.

Wir haben mit Altenheimen, Krankenhäusern und Testanbietern über Sinn und Unsinn der neuen Regelungen gesprochen. Es gibt Kritik zu den neuen Regeln.

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Die Auswirkungen der neuen Testverordnung, besonders die Verwirrung ob der neuen Selbstkosten, bekommt Rachid Bouylmani schon zu spüren. Der Betreiber der Mercator-Apotheke an der Mercatorstraße testet seit dem 30. Juni weniger Menschen. „Die Nachfrage ist immer noch sehr hoch, aber doch zurückgegangen“, sagt er. Der Vorteil in seiner Apotheke: Die angebotenen PCR-Tests stehen gerade zur Urlaubszeit weiterhin hoch im Kurs.

So viel kostet der Test in einer Duisburger Apotheke

„Aber selbst, wenn es sich wirtschaftlich nicht mehr lohnen würde: Wir testen weiter“, versichert Bouylmani, er geht davon aus, dass die Nachfrage zum Herbst hin wieder steigen wird. In seiner Apotheke hat er derzeit öfter mit verunsicherten Kunden zu tun. „Viele gehen davon aus, dass der Test für jeden nur drei Euro kostet“, erklärt der Apotheker. Wer die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt, muss tatsächlich aber zehn Euro zahlen.

Stimmt nur noch manchmal: Rachid Bouylmani, Leiter der Mercator-Apotheke in Duisburg, kann Corona-Schnelltests nur noch für manche Bürger kostenlos anbieten. Die neue Testverordnung bedeutet für den Apotheker mehr Arbeit für weniger Geld (Archivbild).
Stimmt nur noch manchmal: Rachid Bouylmani, Leiter der Mercator-Apotheke in Duisburg, kann Corona-Schnelltests nur noch für manche Bürger kostenlos anbieten. Die neue Testverordnung bedeutet für den Apotheker mehr Arbeit für weniger Geld (Archivbild). © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Damit liegt Bouylmanis Apotheke bloß 50 Cent über dem staatlich veranschlagten Testpreis von 9,50 Euro – den Preis für die Selbstzahler-Tests legt jeder Betreiber selbst fest. Doch das Geld ist Rachid Bouylmanis kleinste Sorge. „Wie sollen wir das überprüfen, dass ein Enkel seine Oma besuchen möchte und deswegen für einen 3-Euro-Test berechtigt ist“, fragt sich der Apothekenleiter. „Die Regelung macht ja schon Sinn, aber wie sollen wir das nachweisen?“

Eine gute Idee, kompliziert umgesetzt

Auch, dass die neuen Regeln nun mehr Aufwand für weniger Geld bedeuten, stößt Bouylmani sauer auf. „Die kostenlosen und die 3-Euro-Tests müssen wir abends melden und am Ende des Monats an die KV schicken, um die Kosten erstattet zu bekommen“, erklärt er. „Die Idee ist nicht verkehrt, aber die Umsetzung müsste vereinfacht werden.“

In Duisburg werden derzeit 125 Testzentren privat betrieben. Das teilte die Stadt auf Anfrage mit, eine Übersicht und Buchung gibt es im Internet unter du-testet.de. Kommunale Testzentren, also solche, die von der Stadt betrieben werden, gibt es schon seit dem Herbst 2021 nicht mehr.

Vor und in den Krankenhäusern des Evangelischen Klinikums Niederrhein hat sich seit der neuen Testverordnung indes wenig geändert, berichtet Sprecher Stefan Wlach. „Insgesamt ist die Regelung noch zu neu, um sie richtig einschätzen zu können“, so Wlach. Die Tests für Besucher, Patienten und Mitarbeiter der Krankenhäuser sind jedenfalls weiterhin kostenlos vor den Gebäuden zu haben. „Es hat sich nicht wirklich etwas geändert.“

Altenpflege setzt auf Kontrollen bei kostenlosen Tests

„Wir haben hier ohnehin einen festen Kreis von Leuten, die sich testen lassen“, erklärt Uwe Stoffels, Sprecher des Christophoruswerks. Der stadtweit größte Träger von Altenpflegeeinrichtungen testet nach wie vor in einem großen Saal in Meiderich. Wer sich hier testen lässt, besucht in der Regel Angehörige in den Altenheimen – und muss deshalb auch nach den neuen Vorgaben nichts für seinen Test bezahlen.

„Die Leute müssen angeben, wen sie besuchen“, erläutert Stoffels das Verfahren, „aber der Kreis der Leute, die regelmäßig kommen, ist, wie gesagt, sehr klein.“ In den zwei Tagen, in denen das Christophoruswerk bis jetzt Erfahrungen mit der neuen Regelung sammeln konnte, sei die Menge an Getesteten zwar gestiegen – allerdings nur etwas. „Wahrscheinlich diejenigen (Angehörige von Menschen im Altenheim, Anm. d. Red.), die vorher bei sich um die Ecke zum Bürgertest gegangen sind und das jetzt nicht mehr tun“, vermutet der Sprecher.

„Pflegerettungsschirm“ für Altenheime zerschnitten

Denn die Einrichtungen stellen Angehörigen Besuchsberechtigungen aus, die wiederum einen kostenlosen Test ermöglichen. „Wenn die noch nicht jeder hat, muss er mindestens wissen, wen er in welcher Einrichtung besuchen will“, ergänzt Uwe Stoffels. Die Angaben werden mit der aktuellen Belegungsliste abgeglichen, dieses System funktioniere bisher „reibungslos“.

Trotzdem – wirklich begeistert ist das Christophoruswerk von der neuen Testverordnung auch nicht. Denn was die meisten Menschen nicht mitbekommen: Die Mittel für Tests in Altenheimen wurden um fast 30 Prozent gekürzt. Der mit den Tests verbundene Aufwand könne seit Ende Juni nicht mehr über den sogenannten Pflegerettungsschirm abgerechnet werden.

„Da zeigt sich für uns ein deutliches Missverhältnis. Der Testbetrieb läuft ja für uns unverändert weiter, gegebenenfalls sogar mit mehr Besuchern, die jetzt zu uns zum Testen kommen“, stellt Stoffels fest. Die von der Politik gegebenen Rahmenbedingungen hätten sich so „eindeutig verschlechtert.“

>> DIE NEUE TESTVERORDNUNG IN KÜRZE

  • Einen kostenlosen Test bekommen nach wie vor: Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer, Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre, Bewohner und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und Menschen, die nach einer Infektion einen Nachweis der Genesung brauchen.
  • Drei Euro zuzahlen muss, wer: Eine Familienfeier, ein Konzert oder eine andere „Veranstaltung in einem Innenraum“ besuchen will, wer eine rote Corona-Warn-App hat oder Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankung treffen will.
  • Alle anderen müssen den vollen Preis zahlen, den der jeweilige Anbieter verlangt.