Duisburg. Wegen Mordversuchs steht ein Gerüstbauer (30) vor Gericht. Aus Neid soll er in Duisburg einen Vorarbeiter in die Tiefe geworfen haben.

Wegen Mordversuchs steht ein 30 Jahre alter Pole vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. In zweiten Stock eines von polnischen Gerüstbauern bewohnten Hauses an der Haus-Knipp-Straße in Duisburg-Beeckerwerth soll er am 31. November 2021 einen Landsmann gepackt und vom Balkon geworfen haben. Der Mann stürzte sechs Meter in die Tiefe, bevor er auf Gehsteigplatten aufschlug.

Ein Sturz, der tödlich hätte enden können. Doch ein Sonnenschirm und ein Blumenkasten am darunter gelegenen Balkon bremsten den Aufprall. So erlitt der Mann zwar eine Verletzung an einem Lendenwirbel und am Beckenknochen, lebensgefährliche Verletzungen zog er sich aber nicht zu.

Prozess in Duisburg: Angeklagter packte Kollegen heimtückisch von hinten

Gegen 20 Uhr soll der Angeklagte mit dem Kollegen Streit angefangen haben. Weil der Kolonnenführer war und er nicht. Als die beiden Männer danach rauchend auf dem Balkon standen, soll der 30-Jährige den Kollegen unvermittelt heimtückisch von hinten gepackt und ihn über die 90 Zentimeter hohe Brüstung gehoben haben.

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Eine Tat, an die sich der Angeklagte angeblich alkoholbedingt nicht mehr erinnern kann. Der Sohn eines Handwerkers, der in seiner Heimat und in mehreren europäischen Ländern schon vielen Jobs auf dem Bau, in Fabriken und in der Logistik nachging, arbeitete seit rund einem Jahr für eine polnische Firma als Gerüstbauer in Deutschland.

30-Jähriger erinnert sich alkoholbedingt nicht an die Tat

Am Tattag habe er mit seiner jüngeren Schwester in der Heimat telefoniert, so der 30-Jährige. „Ich erfuhr, dass es meiner älteren Schwester, die unter einer psychischen Erkrankung leidet, richtig schlecht ging.“ Deshalb habe er nach längerer Abstinenz ungewohnt viel getrunken. „Ich erinnere mich nicht daran, in die Wohnung des Kollegen gegangen zu sein. Und auch nicht an einen Streit.“

Allerdings könne das alles so gewesen sein, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger erklären. Und auch das vermutete Motiv könne zutreffen: Neid auf die etwas besser bezahlte Tätigkeit eines Kolonnenführers. Zwar sei das Opfer zur Tatzeit nicht sein direkter Vorgesetzter gewesen, erinnert sich der 30-Jährige: Er baute Gerüste bei einer Raffinerie in Gelsenkirchen, der Geschädigte führte eine Kolonne bei Thyssenkrupp in Duisburg.

Aber er habe schon mit dem Kollegen zusammengearbeitet, grollte der Angeklagte. Und dabei so manche Arbeit für den Mann erledigt, der dazu nicht in der Lage gewesen sei. Weil er ein massives Alkoholproblem habe. Die gerichtliche Vernehmung des Geschädigten steht noch aus. Ein Urteil soll nach bisheriger Planung am 7. Juli fallen.