Duisburg. Mit einer Attacke auf einen Duisburger Polizisten muss sich in zweiter Instanz das Landgericht befassen. 62-Jähriger wurde schwer verletzt.

In zweiter Instanz muss sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz in Duisburg mit einem Vorfall beschäftigen, bei dem in der Osternacht 2018 ein 62-jähriger Polizist im Neudorf verletzt wurde. Der Beamte, der sich auf ein ruhiges dienstfreies Wochenende gefreut hatte, hatte um 5 Uhr nachschauen wollen, wer da mit einem frisierten Motorroller so viel Krach vor seinem Haus machte. Für ihn endete dies mit dem Bruch der linken Augenhöhle und einer Platzwunde am Kopf.

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Im Oktober 2021 hatte das Amtsgericht zwei junge Männer verurteilt: Ein 24-jähriger Brandenburger hatte dem Polizisten einen Faustschlag versetzt. Dafür gab es acht Monate mit Bewährung. Ein Duisburger (25) hatte danach mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf des bereits am Boden liegenden Mannes eingeschlagen. Dabei zog sich der Beamte die Kopfverletzungen zu. Der 25-Jährige wurde zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Berufung eines nicht erschienenen Angeklagten wurde verworfen

Beide Angeklagte legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Doch zur Berufung erschien nun nur der Duisburger. Sein 24-jähriger Kollege, der zuletzt im Raum Berlin wohnte, war verzogen, ohne seine neue Anschrift mitzuteilen. Das Gericht konnte ihn nur auf dem Wege der so genannten öffentlichen Zustellung laden. Allerdings ist es höchst selten, das die Aushänge im Gerichtsgebäude Duisburg von den Zielpersonen auch wahr genommen werden.

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Dafür aber durfte der Vorsitzende der Berufungskammer das Rechtsmittel des nicht erschienenen Angeklagten nach 15 Minuten Wartezeit verwerfen. Daraus ergab sich aber umgehend das nächste Problem: Der 24-Jährige wird, wenn eine einwöchige Frist verstrichen und das erstinstanzliche Urteil damit rechtskräftig wird, automatisch vom Angeklagten zum Zeugen.

Schließlich könne es ja sein, dass der 24-Jährige als Zeuge gegen den früheren Mitangeklagten etwas Neues aussage, so der Richter. Deshalb soll nun zunächst versucht werden, den jungen Mann ausfindig zu machen. Einstweilen wird das Verfahren gegen den verbliebenen Duisburger ausgesetzt.