Duisburg. Zwei Männer haben in Duisburg-Neudorf einen Polizisten attackiert. Einer von ihnen schlug auf den 62-Jährigen ein, als dieser am Boden lag.
Weil er sich in der Osternacht 2018 vom Lärm eines frisierten Motorrollers genervt fühlte, wollte ein dienstfreier Polizist aus Duisburg-Neudorf gegen 5 Uhr morgens nachschauen, wer da Runden um den Häuserblock drehte. Das endete für ihn im Krankenhaus. Dort landete der 62-Jährige mit einem Bruch der linken Augenhöhle und einer großen Platzwunde am Hinterkopf. Nach zweitägiger Verhandlung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-wurden dafür zwei junge Männer verurteilt.
Ein 24-jähriger Brandenburger, dem der Roller gehörte, hatte mit Beamten, der einen Jogginganzug mit der Aufschrift „Polizei“ trug, eine Diskussion begonnen, sich dann aber entfernen wollen. Der Polizist packte ihn am Kragen. Daraufhin versetzte der Angeklagte ihm einen Faustschlag, der den Neudorfer zu Boden stürzen ließ.
Prozess in Duisburg: Bewährungsstrafe für Faustschlag gegen Polizisten
Der 24-Jährige hatte die Tat zuletzt gestanden. Allerdings machte sein Verteidiger Notwehr geltend. Die wollte das Schöffengericht allerdings nicht erkennen. Wer aus einer Diskussion heraus mit sanfter Gewalt daran gehindert werde, einfach zu gehen, befinde sich nicht in einer Lage, die den Einsatz eines Faustschlages rechtfertige. Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte wurde wegen Körperverletzung zu acht Monaten mit Bewährung verurteilt.
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Überzeugt war das Schöffengericht auch davon, dass der 25-jährige Duisburger eine weit gravierendere Tat begangen hatte: Als der Polizist bereits am Boden lag habe er mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf des Beamten eingeschlagen. Der erlitt dadurch wohl auch die Kopfverletzung.
Duisburger muss für mehr als drei Jahre ins Gefängnis
Ein Gerichtsmediziner hatte nämlich ausschließen können, dass die Verletzungen bei dem Sturz des 62-Jährigen verursacht wurden. Mehrere Zeugen hatten, bei allen Widersprüchen, übereinstimmend bekundet, dass der 25-Jährige einen Schlagstock in der Hand hielt. Und nachdem alle anderen jungen Teilnehmer des österlichen Gelages umgehend das Weite suchten, blieb für das Gericht als einziger möglicher Täter der Duisburger über.
Da der 25-Jährige bereits einschlägig vorbestraft war und eine achtmonatige Vorverurteilung mit einbezogen werden musste, fiel das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung deutlich aus: Das Schöffengericht verurteilte ihn zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Man darf davon ausgehen, dass der Fall auch noch die Berufungsinstanz beschäftigen wird.