Duisburg. Nicht zum ersten Mal steht ein Huckinger (63) vor Gericht, weil er eine Frau geschlagen haben soll. Bislang wurde er aber noch nie verurteilt.

Mit einer toxischen Beziehung zwischen einem 63-jährigen Huckinger und einer nicht viel jüngeren Frau hat es das Amtsgericht seit geraumer Zeit zu tun. Beide sind alkoholkrank. Und daraus resultieren immer wieder Situationen, in denen die Frau schwere Vorwürfe gegen den 63-Jährigen erhebt. Nun geht es mal wieder um Körperverletzung.

Die Anklage wirft dem einstigen Vermessungsingenieur vor, die Frau am 12. April 2021 im Schlafzimmer seiner Wohnung mehrfach mit der Faust geschlagen zu haben. Die Geschädigte soll Prellungen erlitten haben. Warum sie dies erst fünf Tage später bei der Polizei anzeigte, ist unklar.

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Zeugin hatte bei der Anzeigenerstattung 2,6 Promille

Die Beamten fühlten sich jedenfalls veranlasst, bei dieser Gelegenheit die Alkoholisierung der Anzeigenstellerin zu überprüfen. Resultat: 2,6 Promille. Der Hauptverhandlung blieb die Zeugin unentschuldigt fern. Der Verteidiger fragte sich, ob das möglicherweise mit dem Alkoholkonsum zusammenhängen könne.

Ansonsten wies er im Namen seines Mandanten nur darauf hin, dass der in den vergangenen Jahren immer wieder von der Hauptbelastungszeugin angezeigt worden war. „Sie hat mehrere gerichtliche Beschlüsse erwirkt, die es dem Angeklagten verbieten, sich ihr zu nähern.“ Stattdessen nähere sich die Frau immer wieder dem Angeklagten.

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Es wird noch eine weitere Verhandlung geben

Dann, so der Verteidiger, konsumiere man gemeinsam reichlich Alkohol und zuletzt renne die Zeugin wieder mit neuen Vorwürfen zur Polizei. Auch der Strafrichter war aufgrund des Studiums der umfangreichen Akten im Bilde: „Es kam immer wieder zu Strafanzeigen und zu Prozessen gegen den Angeklagten. Die endeten allerdings bislang immer mit Freispruch oder Einstellung.“

Angesichts der Gesamtumstände hätten zumindest der Verteidiger und das Gericht das Verfahren auch diesmal gerne ohne Urteil beendet. Aber die Staatsanwaltschaft widersprach einer Einstellung. Demnächst wird man sich also noch einmal treffen. Dann erscheint vielleicht sogar die Zeugin.