Duisburg. Ein 40-Jähriger ist nach einer Schubserei in einer Kneipe in Duisburg-Beeck ein Pflegefall. Sein Kontrahent sprach vor Gericht unter Tränen.
Ein 48 Jahre alter Rumäne hatte am 17. Dezember 2017 die Wochenendpause ganz ruhig angehen wollen: Der Fernfahrer machte es sich in der Koje seines Lastwagens gemütlich. Doch dann tauchten Kollegen und Landsleute auf. Schließlich ließ er sich dazu breitschlagen, in einer Gaststätte in Duisburg-Beeck noch Kegeln zu gehen. Eine Entscheidung, ohne die ein 40-jähriger Rumäne nun vermutlich nicht auf den Rollstuhl angewiesen wäre.
Denn es blieb nicht bei einem Bier. Gegen Mitternacht kippte die ausgelassene Stimmung der Männer. Es gab Streit. Der 40-Jährige ging zu Boden. Sein Kopf schlug dabei auf einer Tischplatte auf. Der Schädel brach. Es kam zu massiven Hirnblutungen. Der Mann wird wohl den Rest seines Lebens unter den Folgen leiden: Er hat Bewegungsstörungen und verlor zwischenzeitlich fast völlig sein Sprachvermögen.
Prozess in Duisburg: 48-Jähriger soll Geschädigten mit der Faust niedergeschlagen haben
Die Anklage vor dem Amtsgericht legte dem 48-Jährigen in diesem Zusammenhang eine schwere Körperverletzung zur Last. Er habe die Folgen der Tat vorsätzlich verursacht, indem er den Geschädigten mit einem Faustschlag zu Boden schickte, so der Vorwurf.
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„Wäre ich doch bloß in meinem Fahrzeug geblieben“, bedauerte der Angeklagte unter Tränen. Zwei der Mitzecher hätten unversehens Streit miteinander bekommen. Der körperlich deutlich überlegene spätere Geschädigte habe einen Widersacher so geschubst, dass der über einen Tisch flog. „Dann kam er auf mich zu. Ich hatte Angst, dass mein Bein etwas abbekommen könne“, so der 48-Jährige, der dem Gericht einen durch einen Arbeitsunfall schrecklich vernarbten Unterschenkel präsentiert.
Bewährungsstrafe für fahrlässige Körperverletzung
„Da habe ich ihn geschubst“, gesteht der 48-Jährige und schaut sich wie hilfesuchend im Gerichtssaal um. „Ich konnte doch nicht wissen, dass dabei so etwas Schreckliches passiert.“ Zeugen bestätigten diese Version. Ein Faustschlag war dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Auf die Vernehmung des Geschädigten hatte man übrigens verzichtet: Die Reise wäre für den 40-Jährigen zu mühsam gewesen. Und er hat eh keine Erinnerung mehr an den Vorfall.
Die Juristen waren sich einig: Objektiv habe keine Notwehrlage vorgelegen; was der Angeklagte auch hätte erkennen müssen. Dass er das nicht tat, wertete das Schöffengericht im Urteil als Fahrlässigkeit.
Der bislang unbescholtene 48-Jährige kam mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe davon, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Obendrein muss er eine Geldbuße von 2500 Euro an den Geschädigten zahlen. Aber das ist sicher nur die Spitze dessen, was der Mann in den kommenden Jahren für sein einmaliges Versagen wird zahlen müssen.