Duisburg. Ein Elektromeister (26) aus Wanheimerort soll einen Mitarbeiter der Stadt Duisburg massiv bedroht haben. Der Fall liegt nun vor Gericht.
Wann immer der begründete Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter einer Behörde in Ausübung seiner Tätigkeit Opfer einer Straftat wurde, erstattet der Dienstherr Strafanzeige. Das gehört zu seiner Fürsorgepflicht. Und so trägt die Anzeige gegen einen 26 Jahre alten Handwerksmeister die Unterschrift des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg. Der Wanheimerorter soll einen Mitarbeiter des städtischen Amtes für Kassen- und Rechnungswesen beleidigt und mit dem Tode bedroht haben.
Am 10. März 2021 soll der Elektromeister den Stadtbediensteten angerufen und ihn als „Hurensohn“ bezeichnet haben. Zudem soll er ihm damit gedroht haben, ihn „vom Balkon zu schmeißen“. Genauer gesagt von einem, der im vierten oder fünften Stock liegt.
Duisburger legte Widerspruch gegen eine Geldstrafe ein
In diesem Zusammenhang erging gegen den 26-Jährigen ein Strafbefehl. Er sollte für die Entgleisung 2400 Euro (40 Tagessätze zu je 60 Euro) zahlen. Doch der Angeklagte legte dagegen Widerspruch ein. Nun versucht das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz, die Sache aufzuklären, deren Hintergrund möglicherweise ein Pfändungsbescheid gegen ein Familienmitglied des 26-Jährigen darstellt.
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„Ziel ist der Freispruch“, so der Verteidiger, der seinen Vortrag so knapp fasste, dass er schon beinahe unhöflich klang. „Mein Mandant hat das Telefongespräch nicht geführt.“ Der Angeklagte ließ durchblicken, dass auch sein Vater und sein Bruder Zugang zu dem Telefon haben, von dem aus der fragliche Anruf kam.
Strafrichter klappte Akte erst einmal zu
Auch der Strafrichter machte es kurz: Er klappte die Akte zu. „Neuer Termin von Amts wegen“, war alles, was er sagte. Vermutlich hätte er es begrüßt, wenn die Verteidigung diesen Sachverhalt vor der Hauptverhandlung mitgeteilt hätte. Dann hätte der Richter die Zeugen gleich vorladen können.
So wird es angesichts der Terminlage wohl erst in einigen Monaten einen neuen Anlauf geben. Und alles andere, als dass die Verwandten des Angeklagten dann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und der Vorwurf damit nicht weiter aufzuklären sein wird, wäre eine Riesen-Überraschung.