Duisburg. Ein Saufgelage in einer Duisburger Tiefgarage endete in einer brutalen Auseinandersetzung. Nach über drei Jahren steht nun das Urteil fest.
Man könnte sich einen gemütlicheren Ort als eine Tiefgarage vorstellen. Doch um ohne Störung Alkohol zu konsumieren, war ein unterirdisches Parkdeck an der Bismarckstraße in Duisburg-Neudorf einigen jungen Leuten wohl gerade recht. Doch dort kam es im Dezember 2018 zu einer Auseinandersetzung mit Nasenbeinbruch. Kaum dreieinhalb Jahre später hat die Justiz das Geschehen nun endgültig aufgearbeitet.
Ein heute 27 Jahre alter Neudorfer hatte einem heute 23-Jährigen zweimal an die Hose gegriffen. Bis heute beteuert der Schlosser, das sei nur ein Spaß unter Männern gewesen. Doch der 23-Jährige sah das anders und verließ wütend die Tiefgarage.
Dummerweise gingen ihm der Angeklagte und zwei weitere junge Leute nach und versuchten, ihn zur Umkehr zu bewegen. Zwei Heranwachsende hielten den 23-Jährigen fest, der 27-Jährige nutzte das, um dem Mann das Knie ins Gesicht zu rammen.
Duisburg: Das erste Berufungsurteil hielt in der Revision nicht
Im März 2020 stand das Trio vor dem Amtsgericht. Die Urteile gegen die Heranwachsenden wurden rechtskräftig. Der Erwachsene legte Berufung gegen seine Verurteilung zu acht Monaten Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Denn seine Zeit hinter Gittern hätte sich verdoppelt: Er stand bereits wegen einer einschlägigen Tat unter Bewährung. Doch bei der zweitinstanzlichen Verhandlung war der Angeklagte krank. Der Vorsitzende beschied, dass das vorgelegte ärztliche Attest nicht ausreichend sei. Er verwarf die Berufung wegen Nichterscheinens des 27-Jährigen.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah sich mit einer sofortigen Beschwerde des Verteidigers konfrontiert und mit einem Revisionsantrag.
Die Beschwerde wiesen die Oberrichter zwar zurück, hoben das Urteil aber komplett auf und verwiesen die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Duisburg.
Strafe wurde letztlich zur Bewährung ausgesetzt
Dort wiederholte der Angeklagte nun sein Geständnis und äußerte erneut Bedauern über seine Tat. Da der 27-Jährige zur Tatzeit wohl deutlich unter Alkoholeinfluss stand, ging die Kammer von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. In den dreieinhalb Jahren, die seitdem vergangen waren, war es zu keiner gravierenden neuen Straftat mehr gekommen. Vielmehr lebt der 27-Jährige inzwischen in geordneten Verhältnissen, besucht die Meisterschule.
Vor diesem Hintergrund geriet das voraussichtlich letzte Urteil in dieser Angelegenheit zu einem vollen Erfolg für den Angeklagten: Zwar blieb es bei acht Monaten Freiheitsstrafe, doch die Vollstreckung wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.