Duisburg. Gemeinsam mit Komplizen hat ein Duisburger (23) in einer Rheinhauser Wohngruppe einen 20-Jährigen ausgeraubt. Fall landete erneut vor Gericht.
Wegen räuberischer Erpressung verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 23 Jahre alten Duisburger zu 21 Monaten Haft. Allerdings wurde die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Strafkammer war davon überzeugt, dass er in der Nacht zum 14. Juli 2019 einen Bewohner einer sozialen Wohngruppe in Rheinhausen überfallen hatte.
Gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter war er in das Zimmer des 20-Jährigen eingedrungen. Die Täter bedrohten und schlugen den jungen Mann und nahmen ihm eine Uhr, ein Handy und eine Halskette ab. Mit dem Schmuckstück hatte der Besitzer kurz zuvor bei einem Grillfest in der Einrichtung angegeben. Insgesamt lag der Wert der Beute bei über 1000 Euro.
Mittäter öffnete den beiden Räubern in Duisburg die Tür
Ein weiterer Mittäter, der in der Einrichtung lebte, hatte den beiden Räubern die Tat erst ermöglicht: Er hatte in der Nacht die Tür des Hauses geöffnet, um die beiden Männer einzulassen. Der Komplize hatte sich bei seiner Verhandlung damit herauszureden versucht, dass man zwar den Überfall, nicht aber den Einsatz von Gewalt abgesprochen habe. Dafür war er zu 18 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.
Auch der 23-Jährige hatte schon einmal wegen der Tat vor dem Landgericht gestanden. Im Juli 2020 war er zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Doch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt und der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben.
Neuverhandlung ergab wenig Neues
Die Neuverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts ergab wenig Neues. Allerdings fiel die Strafe am Ende um drei Monate höher aus. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Geschädigte aufgrund der Tat unter massiven psychischen Folgen litt und therapiert werden musste. Angesichts des Umstandes dass der Überfall inzwischen schon geraume Zeit zurück lag und der Angeklagte inzwischen keine neuen Straftaten beging, wurde die Strafe allerdings erneut zur Bewährung ausgesetzt.