Duisburg. Wegen Nötigung und Vergewaltigung stand ein Duisburger (32) vor Gericht. Doch mehr als sechs Jahre nach der letzten Tat blieb vieles unklar.

Wegen zweier Sexualtaten aus den Jahren 2013 und Sommer 2016 stand ein 32-Jähriger aus Duisburg vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage soll er in Kaßlerfeld und in einem Hotel in der Innenstadt eine damalige Freundin zum Konsum von Drogen und zum Sex gezwungen haben. Doch die mehrtägige Verhandlung warf mehr Fragen auf, als sie beantworten konnte.

Die Beziehung des Paares soll von Gewalttätigkeiten geprägt gewesen sein. Der 32-Jährige, so formulierte es die Anklageschrift, sei „höchst manipulativ“ gewesen. Aus Angst vor Gewalttätigkeiten soll die Frau deshalb in den beiden angeklagten Fällen den Forderungen des Angeklagten nachgekommen sein: Sie konsumierte Kokain und hatte Sex mit ihm.

Duisburg: Zeugenaussage machte Juristen die Sache nicht leichter

Doch genau diese Konstellation stellte die Juristen vor erhebliche Probleme. Denn der Zeugin gelang es in ihrer Aussage nicht, hinreichend deutlich zu machen, ob sie sich in den beiden konkreten Fällen gegen die Übergriffe gewehrt oder auf irgendeine andere Weise deutlich gemacht hatte, dass sie keinen Sex wollte. Und auch bei dem angeblich erzwungenen Drogenkonsum gab es Abgrenzungsprobleme. Die Zeugin räumte nämlich ein, dass sie auch schon freiwillig mit dem Angeklagten Rauschgift konsumiert hatte.

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Der 32-Jährige hatte die Tat von Anfang an abgestritten. Von seiner Seite aus sei die Beziehung rein sexuell motiviert gewesen, hatte er der Strafkammer zu Beginn des Verfahrens berichtet. Was die Frau aber wohl anders gesehen habe. Um ihre Zudringlichkeiten abzuwehren, habe er bereits über das Erwirken einer einstweiligen Verfügung nachgedacht, behauptete der 32-Jährige.

Man mochte das glauben oder nicht. Einen zwingenden Nachweis der angeklagten Taten sah die Kammer am Ende jedenfalls nicht. Es blieben zu viele Zweifel. Und die mussten sich für den Angeklagten auswirken. Der 32-Jährige wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.