Duisburg. Ein Duisburger (44) ist seit über 20 Jahren heroinabhängig. Immer wieder stahl er, um die Sucht zu finanzieren. Nun soll sich sein Leben ändern.

Als die 2. Große Strafkammer ihr Urteil verkündete, schien ein 44 Jahre alter Duisburger beinahe glücklich zu sein. Der Mann muss wegen mehrerer Diebstähle und Raubtaten für drei Jahre und neun Monate in Haft.

Doch für den Angeklagten ist der Umstand entscheidend, dass er einen erheblichen Teil dieser Zeit in einer Entziehungsanstalt verbringen darf. Die erste Therapie nach mehr als 20 Jahren Heroinabhängigkeit.

Vier Diebstähle und zwei räuberische Diebstähle waren ihm vorgeworfen worden. In Supermärkten hatte er immer Schnaps gestohlen. Nicht um ihn selbst zu trinken, sondern weil man Whisky, Wodka und Raki gut zu Geld machen kann. Das brauchte der 44-Jährige, um seinen nächsten Schuss zu finanzieren.

Angeklagter aus Duisburg legte rückhaltloses Geständnis ab

Die Taten gab der Angeklagte unumwunden zu. Auch, dass er sich bei zwei Taten gegen Mitarbeiter gewehrt hatte, die ihn daran hindern wollten, mit der Beute zu entkommen. Allerdings blieb die Gewaltanwendung im unteren Bereich: Einmal hatte er drohend eine Flasche Schnaps erhoben, einmal eine Kassiererin auf Seite geschubst.

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Schon mit Anfang 20 war er der Duisburger an Heroin geraten. Seitdem bestimmten die Sucht, Eigentumsdelikte und Gefängnisaufenthalte sein Leben. Insgesamt 12 Jahre saß er schon hinter Gittern. Nach jeder Haft wurde er schnell wieder rückfällig. „Ich bin halt wieder in die selben Kreise zurück gekehrt“, erklärte der Angeklagte. „Ich kannte ja sonst niemanden. Und um die Sucht zu finanzieren, blieb nur das Klauen.“

Bei der Festnahme war der 44-Jährige ein körperliches Wrack

Die Festnahme am 27. Januar dieses Jahres rettete ihm vielleicht das Leben, zumindest aber ein Bein. Sieben Monate lag der abgemagerte 44-Jährige in einem Justizkrankenhaus. Dort wurde er aufgepäppelt und eine durch ständige Drogen-Injektionen entstandene schwärende Wunde am Bein behandelt. Der Umstand, dass er nur knapp einer Amputation entging, hatte in dem Angeklagten den dringenden Wunsch geweckt, sein Leben nun endlich ändern zu wollen.

Das Gericht kam seinem größten Wunsch nach und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Klappt die Therapie, könnte der 44-Jährige bereits in zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen. Der Vorsitzende wünschte dem Angeklagten, dass er die dazu nötige Kraft aufbringen kann. „Aber das wird kein Kinderspiel“, so der Richter.