Duisburg. Drei junge Duisburger (19 und 20) standen wegen Körperverletzung vor Gericht. Sie sollen in Meiderich einen 20-Jährigen angegriffen haben.
Unter einem Vorwand soll ein 20 Jahre alter Duisburger am 28. Dezember 2020 von einem vermeintlichen Freund zu einem Schulgebäude in Meiderich gebracht worden sein. Dort bekam er einen Stich in die Wade und Schläge ins Gesicht. In diesem Zusammenhang standen nun drei Duisburger im Alter von 19 und 20 Jahren vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Der gesondert verfolgte mutmaßliche Haupttäter soll dem 20-Jährigen vorgemacht haben, man wolle einen Freund besuchen. Doch die Fahrt endete vor einem Schulhof. Als der Geschädigte dort nicht aussteigen wollte, soll der Fahrer ihm in die Wade gestochen haben. Als er aus Angst vor weiteren Stichen schließlich doch ausstieg, sollen dort die drei Angeklagten auf ihn gewartet und ihn geschlagen und getreten haben.
Angeklagte aus Duisburg bestritten den Vorwurf
Die Angeklagten bestritten das. Man sei zum Spaß durch die Gegend gefahren. Mit dabei sollen die Freundin eines der Angeklagten und die Ex-Freundin des Geschädigten gewesen sein. „Der stand an der Straße und hat beleidigende Gesten gemacht“, behauptete ein junger Mann. „Ich wollte mir das vor den Mädchen nicht gefallen lassen.“
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Es sei zu einem Gerangel gekommen, in dessen Verlauf er sich die Schulter auskugelte, so der 20-Jährige. Aber mehr, so beteuerten alle drei, sei da nicht gewesen. Und den vermeintlichen Haupttäter hätten sie überhaupt nicht gesehen.
Zeuge verwickelte sich in Widersprüche
Das vermeintliche Opfer wirkte ziemlich ungehalten darüber, dass ihn überhaupt jemand nach dem Geschehen fragte: „Ich wurde in eine Falle gelockt. Und ich dachte, das wäre mein Freund.“ Dann habe der auf ihn eingestochen und die anderen hätten ihn verprügelt. Bei dem Versuch, Einzelheiten zu schildern, verhedderte sich der 20-Jährige in Widersprüche.
Das wurde bei der Frage nach dem möglichen Hintergrund noch schlimmer. Erst nach mehrfachen Nachfragen rückte er damit heraus, dass es möglicherweise um ein Mädchen gegangen war. Ein Verteidiger konfrontierte den Zeugen damit, dass der bei der Polizei gesagt hatte, es sei um Schulden gegangen. „Ja, darum ging es auch“, so der 20-Jährige.
Da es keine weiteren Beweismittel gab, kamen die Juristen überein, das Verfahren gegen die drei Angeklagten einzustellen. Allerdings glaubte niemand, dass sich der Geschädigte seine Verletzungen selbst beigebracht hatte. Und so bekamen die Angeklagten vom Jugendschöffengericht Denkzettel in Form von Geldbußen. Jeder von ihnen muss 200 Euro an den Geschädigten zahlen.