Duisburg. Zum zweiten Mal stand ein 23-Jähriger aus Rheinhausen wegen eines Raubüberfalls in einer Duisburger Jugendeinrichtung vor Gericht.

Ziemlich unruhig ging es in der Nacht zum 14. Juli 2019 in den Räumen einer sozialen Wohngruppe in Rheinhausen zu. Zuerst gab es ein Grillfest, dann einen Raubüberfall auf einen der Bewohner. In diesem Zusammenhang steht ein 23-jähriger Mann aus Rheinhausen nun erneut vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Ein Mitbewohner der Gruppe hatte kurz vor Mitternacht die Tür geöffnet. Der 23-Jährige, der nicht in dem Haus wohnte, und ein unbekannt gebliebener Mittäter gingen in den zweiten Stock. Der 20-Jährige, der am Nachmittag beim Grillfest mit dem Wert einer Halskette angegeben hatte, erlebte eine böse Überraschung: Jemand trat seine Tür ein, er wurde durch eine Taschenlampe geblendet, geschlagen und getreten und musste die Kette, eine Uhr und sein Handy herausgeben.

Bundesgerichtshof sah Fall aus Duisburg nicht als ausreichend geprüft an

Bereits im Juli 2020 war der 23-Jährige vom Landgericht zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Die Strafkammer ging davon aus, dass er zwar die Tat abgesprochen hatte, nicht jedoch die Details. Und so seien die gewalttätigen Übergriffe, vom Tritt gegen die Tür über die Schläge und Tritte bis zum Drohen mit einem Teleskopschlagstock als Mittäterexzess des unbekannt gebliebenen Dritten zu betrachten, für den der Angeklagte nichts könne.

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Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. In der Revision teilte der Bundesgerichtshof die Ansicht der Duisburger Anklagebehörde: Das Gericht hätte seine Wertung nicht ausschließlich auf die geständigen Angaben des Angeklagten stützen dürfen. Und auch, ob der Angeklagte noch als Jugendlicher angesehen werden müsse, müsse stärker geprüft werden. Schließlich war er zur Tatzeit bereits 20 Jahre und elf Monate alt und führte bereits eine Gaststätte.

Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss den Fall nun noch einmal aufrollen. Eine ganze Reihe von Zeugen ist geladen. Darunter auch jener Mann, der die Tür der Wohngruppe öffnete und im März 2020 ebenfalls zu 18 Monaten mit Bewährung verurteilt worden war.