Duisburg. Ein 21-Jähriger öffnete Mittätern die Tür einer Wohngemeinschaft, damit sie seinen Mitbewohner überfallen konnten. Geständnis verkürzte Prozess.
Deutlich schneller als geplant endete vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 21-jährigen Duisburger. Wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung wurde er zu 18 Monaten mit Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn zugegeben, zwei Männern in der Nacht zum 14. Juli 2019 den Zugang zu den Räumen einer sozialen Wohngruppe in Rheinhausen ermöglicht zu haben, in der damals auch er selbst wohnte. Die beiden Komplizen drangen in das Zimmer eines 20-Jährigen ein, schlugen und traten ihn und nahmen ihm eine Uhr, ein Handy und eine Goldkette ab, bevor sie flohen.
Am Ende der nur zweitägigen Beweisaufnahme konnte die 4. Große Strafkammer dem Angeklagten lediglich seine Mitwirkung an einem normalen Raub, nicht jedoch an der ursprünglich angeklagten besonders schweren räuberischen Erpressung nachweisen. Dass die Mittäter auch gefährliche Gegenstände einsetzten, um an ihre Beute zu kommen, habe der 21-Jährige nicht gewusst. Zum Ersatz des materiellen Schadens – körperliche Schäden trug der Geschädigte nicht davon – muss der Angeklagte 820 Euro an ihn zahlen.