Duisburg. Wegen Betrugs steht ein Duisburger vor Gericht. Er soll eine Reise nach Florida angeboten, aber nur kassiert haben. Es geht um 120.000 Euro.
Im zweiten Anlauf versucht das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz die Betrugsvorwürfe gegen einen 36-jährigen Duisburger zu klären. 2017 soll er eine Reise zu einer Wrestling-Großveranstaltung in Florida angeboten haben. 25 Interessenten zahlten vorab bis zu 8600 Euro. Doch die Reise fand nie statt. Die Anklage geht von einem Gesamtschaden von über 120.000 Euro aus.
Bereits im September 2021 hatte das Schöffengericht in dieser Sache verhandelt. Damals hatte der Angeklagte pauschal eine Schuld bestritten. Er habe sein kleines Reiseunternehmen 2017 verkauft und sei für die Organisation der Tour zur „Wrestlemania“ in Orlando nicht mehr verantwortlich gewesen. Bei der Neuverhandlung schwieg der 36-Jährige.
Freund bestätigt im Zeugenstand, dass Firma verkauft wurde
Ein Freund des Angeklagten sagte im Zeugenstand aus, er sei bei zwei Treffen dabei gewesen. Beim ersten seien Vertragsbedingungen ausgehandelt worden. Beim zweiten Treffen sei Geld zwischen den Verhandlungspartnern ausgetauscht worden. Der angebliche Käufer konnte vom Gericht allerdings nicht geladen werden: In den Akten findet sich nur eine offenbar falsche Geschäftsadresse und die Ablichtung eines gefälschten Personalausweises.
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2015 hatte der Angeklagte sich auf die Organisation solcher Reisen verlegt. Das Ein-Personen-Reisebüro betrieb er parallel zu seiner Tätigkeit als selbstständiger Versicherungskaufmann. Nach Angaben seiner Ehefrau sei es nie ein Ziel gewesen, mit den Reisen großartig Geld zu verdienen. Der Angeklagte – USA-Freund und begeisterter Wrestling-Fan – habe damit nur seine eigenen Ausgaben für seine große Leidenschaft möglichst klein halten wollen.
Ehefrau: Gesundheit zwang 36-Jährigen, jede Form der Selbstständigkeit aufzugeben
2017 sei dem Mann alles zu viel geworden. „Er bekam gesundheitliche Probleme. Auf Anraten der Ärzte habe er seine Selbstständigkeit als Versicherungsmakler aufgegeben und das Reiseunternehmen verkauft.“ Mit der Führung der Firmen und dem Verkauf des Reisebüros habe sie nichts zu tun gehabt. „Er hat mir nur gesagt, dass er den Käufer für seriös hält.“
Das Verfahren soll am 18. Mai fortgesetzt werden. Dann sollen Kunden, die für die Reise bezahlten, gehört werden. Das Gericht will sich zunächst aber auf Personen beschränken, die auch zuvor schon mit dem Angeklagten ähnliche Touren unternommen hatten.