Duisburg. Bei einem Duisburger Reisebüro buchten Fans Reisen zur „Wrestlemania“ in den USA. Doch daraus wurde nichts. 35-Jähriger steht nun vor Gericht.

Wrestling, jene bemerkenswerte Mischung aus Kampfsport und Show, hat weltweit viele Fans. Und so gab es 35 Kunden eines kleinen Reisebüros in Duisburg-Meiderich, die 2016 viel Geld für eine Reise zur „Wrestlemania“ in Florida zahlten. Die Veranstaltung fand im März 2017 allerdings ohne die Interessenten statt, die bei einem 35 Jahre alten Duisburger gebucht hatten. Wegen Betruges steht der nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Im Internet hatte der Inhaber eines auf Amerika-Reisen spezialisierten Reisebüros für das Event geworben. Doch dann soll der Angeklagte lediglich kassiert haben. Zwischen 1200 und 8600 Euro hatten die Kunden vorab für die Reise zu dem Ereignis in sonnigen Gefilden der USA bezahlt, bei dem alljährlich fast alles in den Ring steigt, was in der Szene Rang und Namen hat.

Duisburger droht Strafe und Einziehung der Beute

Insgesamt summiert sich der Schaden für die Reisewilligen laut Anklage auf 126.000 Euro. Der 35-Jährige soll das Geld vor allem für private Zwecke verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, weder Flüge noch Hotelunterkünfte organisiert zu haben. Abgesehen von einer Strafe droht dem Angeklagten nun auch die Einziehung der möglicherweise ergaunerten 126.000 Euro.

Doch davon wollen der 35-Jährige und sein Verteidiger nichts wissen. „Einstweilen kann mein Mandant den Vorwurf nur pauschal bestreiten“, so der Anwalt. Doch es wurde ziemlich deutlich, in welche Richtung es geht: Der Angeklagte beteuerte nämlich bereits in der Vergangenheit, dass er sein Reisebüro verkauft habe und somit für die Organisation der Reise nicht mehr verantwortlich gewesen sei.

Verfahren soll 2022 noch einmal von vorn beginnen

Allerdings schien es ihm bisher nicht gelungen zu sein, der Staatsanwaltschaft für diese Behauptung auch Beweise vorzulegen. Nunmehr soll der kurzfristig benannte Zeuge bestätigen können, dass es einen Käufer des Reisebüros und einen entsprechenden Vertrag gab.

Im kommenden Jahr soll das Verfahren nun noch einmal neu starten. Dann soll nicht nur der nun benannte Zeuge gehört werden. Möglicherweise müssen auch alle 35 Geschädigten vorgeladen werden, falls der Angeklagte seine Angaben – so war von Rückzahlungen an einige Kunden die Rede – nicht bereits im Vorfeld des Neustarts konkretisiert. Der Prozess könnte dann viele Verhandlungstage in Anspruch nehmen.