Duisburg. Mehrfach griff ein Duisburger (32) seine Freundin an. Auch gegenüber der Polizei setzte er Körperkräfte ein. In zweiter Instanz drohte Gefängnis.
Das Ende des Jahres 2020 verlief in der Wohnung eines Walsumer Paares alles andere als friedvoll. Als die Freundin eine Tür zu laut schloss, wurde ihr Freund (32) sauer und bewarf sie mit einer TV-Fernbedienung. Als die Freundin die Polizei rufen wollte, flog auch noch ein Adventskranz. In zweiter Instanz musste sich das Landgericht nun mit diesem Fall befassen.
Ruhe war in der Wohnung allerdings nicht einmal dann eingekehrt, als die Polizei auftauchte. Vier Beamte beleidigte der aggressive Angeklagte als „Hurensöhne“ und „Bastarde“. Sein Auftreten sorgte dafür, dass am Ende acht Beamte bemüht waren, ihn ins Gewahrsam zu nehmen. Was trotz der zahlenmäßigen Überlegenheit nicht ganz leicht war.
Angeklagter legte sich mit acht Polizisten an
Denn erstens konnten die Polizisten diese in der engen Wohnung nicht recht ausspielen. Und zweitens wehrte sich der alkoholisierte 32-Jährige nach Leibeskräften. Einem Beamten schlug er mehrfach auf den Kopf. Ein hinter ihm stehender Polizist bekam den Ellbogen und einen Fußtritt des Angeklagten ab.
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Bereits im April 2020 war der unter einem Alkoholproblem leidende 32-Jährige gegenüber seiner Lebensgefährtin gewalttätig geworden. Er gab ihr eine Ohrfeige und schubste sie acht Stufen einer Treppe hinunter. Zum Glück kam die Frau ohne gravierende Verletzungen davon.
Berufungskammer sah wenig Grund, am erstinstanzlichen Urteil etwas zu ändern
Vor dem Amtsgericht hatte der 32-Jährige im November 2021 dennoch einen vergleichsweise guten Eindruck gemacht: Er war dabei, sein Alkoholproblem anzugehen, hatte sich um ein Anti-Aggressions-Training bemüht und zeigte für seine Übergriffe Reue und Scham.
Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate mit Bewährung nicht als ausreichende Strafe angesehen und zog in die Berufung. Der Angeklagte gehöre aufgrund seiner Vorstrafen und weil er schon unter Bewährung gestanden hatte, ins Gefängnis.
Doch der 32-Jährige lebt inzwischen in stabilen Verhältnissen, hat sein Alkoholproblem im Griff. Die Freundin ist inzwischen die Verlobte und das Paar hat ein gemeinsames Kind. Der Vorsitzende der Berufungskammer sah deshalb wenig Anlass, an dem Urteil des Amtsgerichts etwas zu ändern. Die Staatsanwaltschaft nahm die Berufung zurück.