Duisburg. Freiwillig war ein Duisburger (23) mit einer Verkäuferin zur Polizei gegangen. Dabei wusste er genau, dass das Geld in seiner Tasche falsch war.
Es gibt Taten, die muss man einfach nicht verstehen. Dazu gehört auch das, was sich ein 23-jähriger Mann aus Wanheimerort am 19. Juli 2021 leistete. Zuerst kaufte er für 400 echte Euro 2590 Euro Falschgeld. Und flog prompt beim ersten Versuch auf, damit etwas zu bezahlen. Doch statt einfach abzuhauen, schleppte der Mann eine Döner-Verkäuferin zur Polizei.
Die Einkaufstour in den Niederlanden, bei der er das Falschgeld gekauft hatte, hatte den Angeklagten offenbar hungrig gemacht. Nach seiner Rückkehr wollte er an einem Imbissstand am Hauptbahnhof einen Döner kaufen. Er legte einen falschen Fünfziger hin. Überzeugend war die Qualität wohl nicht. Jedenfalls schöpfte die Döner-Verkäuferin sofort Verdacht.
Angeklagter gab unumwunden alles zu
Das ließe sich ja leicht klären, hatte der Falschgeldkäufer aufgetrumpft. Man könne ja gemeinsam zur Bahnhofswache gehen. Ob der Angeklagte gehofft hatte, den Verdacht der Frau so zerstreuen zu können, oder ob er vielleicht gar nicht gedacht hatte, blieb unklar. Jedenfalls hatte er den vergleichsweise überraschten Polizisten 56 Scheine Falschgeld mit einem aufgedruckten Wert von 2590 Euro auf den Tresen der Wache geblättert.
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Eine Tat, die der Angeklagte unumwunden einräumte. Weiter äußerte er sich aber nicht dazu. Auch zwei Fahrten ohne Führerschein gab er zu. Eine davon hatte geradezu zwanghaft auffliegen müssen. Denn der 23-Jährige, der keinen Führerschein trug, hatte mitten in Hochfeld auf der Straße Müll abgeladen. Die Kennzeichen des Lkw, den er dabei nutzte, waren gestohlen.
Bewährungschance war nicht mehr drin
Das Lächeln über derartig sinnfreie Taten hielt sich beim Schöffengericht in Grenzen. Denn obwohl der Angeklagte noch recht jung ist, füllt sein Vorstrafenregister bereits mehrere Seiten. Zur Tatzeit stand er schon unter Bewährung. Und bei der Sache mit dem Lastwagen war er gerade erst von einer Untersuchungshaft verschont worden.
Das Geständnis war so ziemlich das einzige, was die Richter dem 23-Jährigen zugutehalten konnten. Eine Bewährungschance kam so absolut nicht mehr in Betracht. Der Angeklagte muss nun für 18 Monate hinter Gitter.