Duisburg. Schneller als erwartet endete der Prozess gegen zwei Duisburger. Ein Vater (47) soll den Sohn (24) angefeuert haben, als der die Freundin schlug.

Deutlich schneller als erwartet fällte das Landgericht ein Urteil gegen zwei Duisburger. Am 26. März 2020 hatte ein 24-Jähriger seine Freundin in einem Haus in Beeck zusammengeschlagen. Sein 47-Jähriger Vater soll ihn dabei angefeuert haben. Während der 24-jährige mit einer Bewährungsstrafe davonkam, musste sein Vater vom Vorwurf der Anstiftung zum Totschlag freigesprochen werden.

Der 24-Jährige hatte seinen Übergriff bereits zu Beginn des Prozesses eingeräumt. Es habe wie so oft Streit zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin gegeben. Ein gerade erst abgeschlossener Umzug in das Haus, in dem bereits seine Eltern und weitere Familienmitglieder lebten, und der erste Corona-Lockdown hätten die Spannungen noch verstärkt.

Duisburger (24) und Geschädigte sind inzwischen verlobt

Der Nasenbeinbruch und die Gesichtsprellungen, die seine Faustschläge bei der 27-Jährigen verursachten, beendete die Beziehung der beiden jedoch nicht: Das Paar, das drei gemeinsame Kinder hat, ist inzwischen verlobt. Allerdings zog es in einen anderen Stadtteil.

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„Bring sie um, bring es zu Ende“, soll der 47-Jährige gerufen haben, als er seinen Sohn zuschlagen sah. Was der Angeklagte sogar zugab. Allerdings habe er diese Aufforderung nicht wirklich als Aufforderung verstanden, der Sohn solle die Mutter seiner Enkel töten, so der 47-Jährige. Er habe den Sohn mit dem Ruf nur auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen wollen. Er sei betrunken und einfach nur genervt gewesen, so der 47-Jährige.

47-Jährigem war nicht zu beweisen, dass er den Tod der Frau wollte

Das Gegenteil war dem Angeklagten nicht zu beweisen. Das lag vor allem an den wenig überzeugenden Aussagen der 27-Jährigen und deren Mutter, die unmittelbar nach dem Geschehen auch noch am Tatort erschienen war. Beide relativierten frühere Aussagen bei der Polizei, insbesondere dazu, dass der 24-Jährige bereits vorher gewalttätig gewesen sei. „Das war alles übertrieben, weil ich wütend war“, so die 27-Jährige, die nun wohl ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage zu erwarten hat.

Die Staatsanwältin bezeichnete das Verhalten der Zeugen als „Schmierentheater“. Angesichts des mangels an Beweisen blieb ihr aber nichts anderes übrig, als den Freispruch des 47-Jährigen zu beantragen. Den bislang nur geringfügig vorbestrafte 24-Jährige verurteilte die Strafkammer wegen Körperverletzung zu neun Monaten mit Bewährung.