Duisburg. Mit einem Spieß soll ein 49 Jahre alter Mann einen Duisburger in Laar verletzt haben. Der Streit begann zuvor im Internet und endete vor Gericht.
Ein 49-Jähriger steht in Duisburg vor Gericht, weil er mit einem Spieß einen Duisburger verletzt haben soll. Zuvor begann zwischen den beiden Männern ein Streit in einem Internet-Chat.
Die Tat ereignete sich bereits am 1. September 2019. Damals soll sich der Angeklagte auf den Weg nach Duisburg gemacht haben, so die Anklage. Am Rheindeich in Laar soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. In deren Verlauf soll der 48-Jährige von dem Angeklagten festgehalten worden sein, während ihm ein unbekannt gebliebener Komplize einen 30 Zentimeter langen Spieß durch den linken Arm rammte.
Gericht in Duisburg: Angeklagter wollte Geschädigten zur Rede stellen
Auf der Flucht vor dem Angeklagten soll der Duisburger vom Rheindeich gesprungen sein. Beide Kontrahenten sollen sich ineinander gekrallt haben. Dann soll der Dortmunder den Duisburger in Richtung seines Begleiters gedreht und diesen aufgefordert haben: „Stich zu!“
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Der Angeklagte, seit Jahren in psychiatrischer Behandlung und frühverrentet, bestritt das allerdings. In schweren Zeiten habe er Beistand von Menschen mit ähnlichen Problemen gesucht. Deshalb sei er regelmäßig in diversen Chat-Gruppen unterwegs. Dabei sei ihm der Geschädigte immer wieder aufgefallen: „Er hat Menschen richtig fertig gemacht.“
Beleidigungen im Chat sollen Auslöser für Streit gewesen sein
Auch am Tattag habe der 48-Jährige mal wieder ihn und seine Familie beleidigt und bedroht. „Am Schluss hat er dann seinen Standort bekannt gegeben, und dazu aufgefordert, man solle doch zu ihm kommen, wenn man sich traue.“ Der Dortmunder ließ sich das nicht zweimal sagen.
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„Als ich ihn zum ersten Mal leibhaftig traf und mich vorstellte, hat er gleich mit der Faust zugeschlagen.“ Es habe sich ein Gerangel entwickelt, bei dem man gemeinsam den Rheindeich heruntergerollt sei. Dann habe er den körperlich überlegenen Mann wegschubsen und flüchten können. „Ich hatte keine Waffe. Und es gab keinen Begleiter.“
Schöffengericht hatte zu viele Zweifel
Der Geschädigte hinterließ im Zeugenstand einen seltsamen Eindruck. „Die hatten das abgesprochen“, so der 48-Jährige, der von einem Anschlag auf sein Leben ausging. Ein Motiv vermochte er aber nicht zu nennen: Nein, er habe nie Streit im Chat gehabt. Doch der Duisburger verwickelte sich in Widersprüche zu früheren Angaben bei der Polizei. Und am Ende seiner Aussage sprach er plötzlich von drei Tätern.
Eine unbeteiligte Zeugin hatte zwar zwei Männer gesehen, bevor sie auf den am Arm blutenden Geschädigten traf und die Polizei verständigte. Sie konnte den Angeklagten aber nicht identifizieren. Das Schöffengericht hatte am Ende zu viele Zweifel daran, was sich wirklich am Rheindeich ereignet hatte. Es sprach den 49-Jährigen auf Kosten der Staatskasse frei.