Duisburg. Weil er seine Ex-Frau in Duisburg attackiert haben soll, stand ein 47-Jähriger vor Gericht. Prozess zeichnete Szenen einer Trennung.
Manchen Menschen scheint es nicht gegeben zu sein, Beziehungsprobleme ohne Gewalt zu lösen. Erst recht, wenn die gemeinsamen Kinder dabei als Anlass für Streitereien missbraucht werden. So war das wohl auch im Fall eines 47-Jährigen, der am 8. Juni 2020 seiner Ex-Ehefrau in Duissern mit einem Schraubenzieher auf den Kopf geschlagen haben soll. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand er vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Der Angeklagte reparierte am Tattag bei einer ehemaligen Nachbarin eine Waschmaschine. Als die 41-jährige Ex-Ehefrau durch das Treppenhaus ging, soll es zu einem kurzen Wortwechsel wegen der Kinder gekommen sein. Dann soll der 47-Jährige der Ex den Schraubenzieher auf den Kopf geschlagen haben.
Angeklagter aus Duissern bestritt die Attacke auf Ehefrau
Der bislang unbestrafte Mann bestritt das. „Ja, es gab einen kurzen Streit. Aber ich habe noch nie eine Frau geschlagen. Ich hatte gar kein Werkzeug in der Hand.“ Seit einigen Jahren sei die Kommunikation mit seiner Ex-Frau immer schwieriger geworden. „Wir haben einen Rosenkrieg.“ Oft genug würden dabei Streitigkeiten auch vor den Kindern ausgetragen. Auch die 41-Jährige habe ihn schon körperlich attackiert. „Aber ich habe das nie angezeigt.“
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Die Ex berichtete, dass sie dem Angeklagten am Tattag seine Fragen nach den Kindern knapp beantwortet habe. „Dann wollte ich weiter die Treppe hinunter. Da spürte ich den Schlag auf dem Hinterkopf.“ Sie habe nicht gesehen, womit der Angeklagte ihr die Beule schlug. „Aber vorher hatte er einen Schraubenzieher in der Hand.“ Sie sei schon mehrfach immer wieder bedroht und beleidigt worden, so die 41-Jährige. Aber die Attacke sei einfach zu viel gewesen. „Ich will so nicht leben. Mich interessiert nicht seine Bestrafung, aber ich will, dass er weiß, dass hier Schluss ist.“
Strafrichterin hielt Verurteilung nicht für das geeignete Mittel
Eine Nachbarin (60) und deren 84-jährige Mutter konnten nicht viel zur Aufklärung beitragen. Mitten in der Reparatur der Waschmaschine sei der Angeklagte aufgesprungen und ins Treppenhaus gestürmt. Die 60-Jährige war sicher, dass er dabei einen Schraubenzieher in der Hand hatte. „Kurz darauf hörten wir einen Schmerzensschrei.“
Die Strafrichterin machte keinen Hehl daraus, dass sie eher die Angaben der Zeugin als die des Angeklagten für glaubhaft halte. „Einer hat gelogen.“ Sie war sich aber nicht sicher, ob eine Verurteilung des 47-Jährigen dazu geeignet sei, den Rechtsfrieden wiederherzustellen – insbesondere mit Blick auf die zwei Kinder. Die Juristen hielten eine andere Art der Verfahrensbeendigung für sinnvoller. Die Anklage wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro an die Ex-Frau eingestellt.