Duisburg. Wegen Missbrauchs und Vergewaltigung steht ein Duisburger (27) vor Gericht. 2018 soll er eine Liebesbeziehung zu der Minderjährigen gehabt haben.

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Vergewaltigung steht ein 27-jähriger Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Der Fall unterscheidet sich allerdings deutlich von den meisten anderen Missbrauchsverfahren. Denn der damals 23-jährige Täter und die damals 13-jährige Zeugin sollen zwischen Mai und Juli 2018 eine Liebesbeziehung unterhalten haben. In einem Fall soll der Angeklagte das Mädchen allerdings zum Sex gezwungen haben.

Er habe die Geschädigte Ende 2017 durch Arbeitskollegen kennengelernt. Zunächst sei er mit dem Mädchen, das in einem Heim in Moers lebte, nur befreundet gewesen. „Aber nach einem halben Jahr oder so hatten wir auch Sex.“ Dass das Mädchen da gerade erst 13 Jahre alt geworden war, will der Angeklagte nicht gewusst haben.

Angeklagter: „Mir hat sie gesagt, sie sei 14.“

„Mir hat sie gesagt, dass sie schon 14 ist“, so der 27-Jährige. Was er wohl nicht zynisch meint, sondern damit auf eine deutlich niedrigere Strafe zielt: Sollte ihm nichts anderes zu beweisen sein, käme keine Verurteilung mehr wegen Kindesmissbrauchs sondern wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in Betracht.

Den Vorwurf der Vergewaltigung räumte der Angeklagte zu Prozessbeginn ein. „Der Sex war nicht immer einvernehmlich“, meinte er und senkte den Kopf. Einmal sei er übergriffig geworden. „So wie es in der Anklageschrift steht?“ Die Antwort auf die Frage der Vorsitzenden war eindeutig: „Ja.“ Danach hatte die Geschädigte bei einem Spaziergang am Bahndamm keine Lust gehabt. Der Angeklagte würgte sie, drückte sie gegen einen Zaun und vergewaltigte sie.

Mädchen brachte kurze Zeit später ein Kind zur Welt

Die nur einige Monate währende Beziehung schilderte er als problematisch. „Es gab viel Streit, und sie war manchmal sogar gewalttätig. Zum Beispiel wenn ich zu spät zu einem Treffen gekommen bin.“ Das Mädchen habe sich eine feste Beziehung gewünscht. Aber das habe er nicht gewollt.

Im Juli 2018 habe sich die Zeugin dann von ihm getrennt. „Sie hatte einen neuen Freund.“ Der Angeklagte geht davon aus, dass der auch der Vater des Kindes ist, das einige Zeit später das Licht der Welt erblickte. Für das Verfahren sind bis Mitte Mai drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.