Duisburg. Ein Duisburger (30) betrog seine Ex-Freundin (33) aus Duissern um 18.500 Euro. Vor Gericht kam nun seine Lebenslüge ans Licht.
Liebe macht blind, sagt der Volksmund. Auch eine 33-Jährige aus Duisburg sah keinen Grund, ihrem neuen Lebensgefährten zu misstrauen, als der sie mehrfach um ihre Unterschrift bat. So käme er leichter an einen Kredit, behauptete der 30-Jährige. Als die Frau merkte, dass in Wahrheit sie selbst Kredite für 18.500 Euro aufgenommen hatte, war es zu spät. Wegen Betruges stand der Mann nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Nach wenigen Monaten hatte der Angeklagte die Rückzahlung des Geldes an die Bank eingestellt. Er sei zur Tatzeit spielsüchtig gewesen, erklärte der 30-Jährige. Das habe seine damalige Freundin aber auch gewusst. „Ich dachte, ich kann das zurückzahlen. Ich wollte nie jemanden betrügen.“ Und seine Verteidigerin konnte sich nicht vorstellen, dass die Geschädigte so naiv gewesen sei, dass sie gar nicht gemerkt habe, was sie da unterschrieb.
Angeklagter aus Duisburg-Duissern war sich keiner Schuld bewusst
Wenige Wochen nach dem Kennenlernen war der 30-Jährige bereits in die Wohnung der Duissernerin gezogen. „Ich habe doch keinen Grund gehabt, ihm nicht zu glauben“, so die 33-Jährige, die mehrfach den Tränen nahe war. Und so schöpfte sie zunächst auch keinen Verdacht, als der Angeklagte sich alle Mühe gab, die Korrespondenz rund um die Verträge vor der 33-Jährigen zu verbergen.
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Erst als sich die Ungereimtheiten häuften, habe sie sich getrennt, erzählt die Freundin. Sie habe erfahren, dass der Angeklagte parallel eine weitere Beziehung führte. Und sie habe Kontakt zu Ex-Freundinnen des 30-Jährigen gehabt, die er möglicherweise nicht besser als sie behandelt habe. „Heute weiß ich, dass er bei allem gelogen hat.“ Von einer Spielsucht und einer Therapie ihres Ex-Freundes wisse sie nichts, so die 33-Jährige. Auch die Höhe seiner Schulden – 80.000 Euro – habe sie nicht gekannt.
Staatsanwältin: „Konstrukt aus Lügen und Täuschung.“
Möglicherweise hatte der bereits mehrfach wegen einschlägiger Taten verurteilte 30-Jährige schon früher vor Gericht alles andere als die Wahrheit gesagt. So stolperte der Vorsitzende bei der Verlesung älterer Urteile darüber, dass es bei einer Therapie gar nicht um Spielsucht ging. Und er wunderte sich, dass von einer schwangeren Freundin die Rede war. „Sie haben doch gesagt, sie hätten keine Kinder.“ Der Angeklagte verzog keine Miene: „Da ist wohl was schiefgegangen. Und ich habe auch eine posttraumatische Belastungsstörung.“
Die Staatsanwältin sprach von einem „Konstrukt aus Lügen und Täuschungen“. Das Schöffengericht hielt ihre Forderung nach zwei Jahren Gefängnis für angemessen. Der Aufenthalt des Angeklagten hinter Gittern wird sich voraussichtlich noch deutlich verlängern. Eine zunächst zur Bewährung ausgesetzte zweijährige Strafe wird er wohl auch absitzen müssen. Ein weiteres Urteil zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis ist noch nicht rechtskräftig.