Duisburg/Hamminkeln. Schlimmer Vorwurf gegen eine Duisburgerin: Die 24-Jährige soll ihr Baby kurz nach der Geburt in einer Toilettenschüssel erstickt haben.

Mit einer grausamen Tat muss sich die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg auseinandersetzen. Eine 24-jährige Frau aus Obermarxloh soll am 26. Oktober 2021 auf einer Toilette sitzend ein Mädchen zur Welt gebracht haben. Die Frau soll das Kind in der WC-Schüssel liegen gelassen haben, bis es tot war.

Die Anklage wirft der 24-Jährigen Totschlag durch Unterlassen vor. Die Tat soll sich beim Besuch der Eltern ihres damaligen Freundes in einer Wohnung in Hamminkeln ereignet haben. Der Mann soll nicht der Vater sein.

Die 24-Jährige soll sich in der Wohnung auf die Toilette zurückgezogen haben. Dort brachte sie ein 3245 Gramm schweres und 50 Zentimeter großes Mädchen zur Welt.

Staatsanwaltschaft: Kind von Duisburgerin kam gesund zur Welt

Die Frau soll sich nicht um das Baby gekümmert haben, sondern ließ es in der Kloschüssel liegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kind gesund war und geatmet hat. Zumindest so lange, bis es unter Blut und Nachgeburt keine Luft mehr bekam und erstickte.

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Die Angeklagte soll das Kind nicht nur nicht versorgt haben, sie soll auch andere daran gehindert haben, sich um das Baby zu kümmern und es vielleicht noch zu retten. Und zwar dadurch, dass sie auf der Toilette hocken blieb und sich weigerte, den Sitz zu verlassen oder ihre Beine zu öffnen.

Angeklagte weinte beim kurzen ersten Verhandlungstag ohne Pause

Unmittelbar nach der Tat wurde die 24-Jährige festgenommen. Sie verbrachte zuerst einige Tage in einem Justizkrankenhaus. Seitdem sitzt sie in der Untersuchungshaft. Weinend wurde die junge Frau von Wachtmeistern in den Gerichtssaal geführt. Der Vorsitzende versuchte sie zu beruhigen: „Sie müssen keine Angst haben. Hier tut Ihnen niemand etwas.“

Lange musste die 24-Jährige am ersten Verhandlungstag nicht auf der Anklagebank ausharren. Da ein psychiatrischer Gutachter terminlich verhindert war, wurde nur die Anklage verlesen. Am nächsten Verhandlungstag, dem 3. Mai, will sich die Angeklagte zu dem Vorwurf äußern. Für den Prozess sind bis zum 1. Juni insgesamt vier weitere Sitzungstermine vorgesehen.